Grüßen


Hitler-Grüße

Seit Menschengedenken begegnen sich die Menschen dieser Region mit den Grüßen „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“. Auch diese Jahrhunderte alte Tradition wurde gleichgeschaltet. Bereits im Juni 1933 berichtete die WZ : „Hitlergruß ist deutscher Gruß.“ Getreu der in „Mein Kampf“ festgelegten Maxime „Popularität ist Autorität“ bestimmte Reichsinnenminister Frick durch zwei Rundschreiben den Hitlergruß zum offiziellen deutschen Gruß: Den rechten Arm ausstrecken und bis Augenhöhe erheben. Abgeleitet aus germanischen Umgangsformen sollte die offene Hand das „waffenlose Vertrauen“ unter „freien Menschen symbolisieren.“ Die traditionell unterschiedlichen Grußformen in den deutschen Landschaften waren nun offiziell abgeschafft. Wer, so Frick an die Landesregierungen, „nicht in den Verdacht kommen will, sich ablehnend zu verhalten, wird daher den Hitlergruß erweisen“. Es war demnach nicht nur so, wie Frick behauptete, dass damit die „Verbundenheit des deutschen Volkes mit seinem Führer auch nach außen hin klar in Erscheinung trat“, sondern der neue Gruß bildete die Grundlage zur Disziplinierung der Menschen und nicht zuletzt auch zur Denunziation Andersdenkender.

Wenn die Nazis etwas einführten, mußte das auch klar geregelt sein: Alle Staatsbediensteten mußten „innerhalb der dienstlichen Gebäude und der Anlagen“ den Hitlergruß verwenden. Waren sie uniformiert, durften sie das nur, wenn sie keine Kopfbedeckung trugen. Am 25. Juli führte die Reichspost den Hitlergruß ein, und ein paar Tage später übernahm auch die braunschweigische Regierung die Anweisungen Fricks. Ende August berichtete die Lokalzeitung, der Hitlergruß sei nun auch im Handwerk eingeführt und betonte, er müsse nicht nur im Schriftverkehr mit den Geschäftsstellen, sondern mit allen Handwerksbetrieben verwendet werden. Die SA-Stabsleitung sah sich genötigt, ihre Männer davon abzuhalten, Druck auf Ausländer auszuüben, die „ihre Hand zum Hitlergruß nicht erheben“. Da es im braunschweigischen Volk nun aber auch Menschen gab, die ihren rechten Arm (z.B. durch Kriegsverletzung) nicht benutzen konnten, erließ das Staatsministerium für das Land Braunschweig im Amtsblatt vom 25.8.1933 einen bedeutsamen Hinweis: „Diejenigen Staatsbediensteten, die wegen „physischer Behinderung“ den rechten Arm nicht erheben können, haben den Hitlergruß durch Erheben des linken Armes auszuführen.“ Anfang Dezember regelte Frick die sprachliche Begleitung des Armhebens: „Es ist freigstellt, zu dieser Grußbezeugung die Worte „Heil Hitler“ oder „Heil“ oder gar nichts zu sagen. Andere Worte sind aber gleichzeitig mit dem deutschen Gruß nicht zu sagen. Die Beamten der Reichsbahn wurden auf die Grußpflicht hingewiesen: Die Anwendung des Grußes sei Pflicht, wer ihn verweigere, verletze die Gehorsamspflicht und müsse mit dienstlicher Bestrafung rechnen.

In Nordhausen, so wurde im Juni 1935 berichtet, sei ein Einwohner mit drei Wochen Haft bestraft worden, weil er den NSDAP-Kreisleiter „öffentlich beleidigt“ habe. Der Einwohner hatte den Hitler-Gruß mit der Begründung abgelehnt, er sei es gewohnt mit „Guten Tag“ zu grüßen. Das sei nicht verboten, und außerdem ziehe er den Führer in diesen Gruß mit ein.

Besonders übereifrige Deutsche mußten schon bald darauf hingewiesen werden, daß der Gruß durchaus auch unehrenhaft verwendet werden können: Nicht jeder Bierverein könne verlangen, „daß sein Bundeslied mit erhobener Hand gesungen“ werde. Der deutsche Gruß dürfe nur für das Horst-Wessel-Lied und das Deutschlandlied angewendet werden.

Quellen:
Wolfenbütteler Zeitung (WZ)
Niedersächsisches Staatsarchiv