Bürgermeister Jürgens


„Nicht die Wahrheit, in deren Besitz irgendein Mensch ist, oder zu sein vermeinet, sondern die aufrichtige Mühe, die er angewandt hat, hinter die Wahrheit zu kommen, macht den Wert des Menschen. Denn nicht durch den Besitz, sondern durch die Nachforschung der Wahrheit erweitern sich seine Kräfte, worin allein seine immer wachsende Vollkommenheit besteht. Der Besitz macht ruhig, träge und stolz –“

Gotthold Ephraim Lessing

Schandelahs Bürgermeister Heinrich Jürgens – eine Legende aus Vermutungen und Anekdoten?

Im Heimatbuch 1999 berichtete Schandelahs Ortsheimatpfleger Hermann Fischer über den Mord an zwei Einwohnern kurz vor Ende des Krieges. Dr. med. Fritz Zschirpe und Bürgermeister Heinrich Jürgens seien am 12. April 1945 von Hitlerjugendführern ermordet worden, weil sie sich für den Abbau von drei Panzersperren, die die Amerikaner am Einmarsch ins Dorf hindern sollten, eingesetzt hätten. Wörtlich schreibt Fischer:

„Kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges mußten der damalige Bürgermeister von Schandelah, Heinrich Jürgens, und der praktische Arzt Dr. Fritz Zschirpe auf tragische Weise ihr Leben opfern. Bürgermeister Heinrich Jürgens und Dr. Fritz Zschirpe starben im Einsatz für ihr Dorf. Sie wurden geehrt durch die Benennung zweier Dorfstraßen und durch einen Gedenkstein am Ehrenmal an der Kirche, auf dem die Worte stehen:

„Für Freiheit und Recht zum Wohle der Gemeinde mußten am 12. April 1945 Bürgermeister Heinrich Jürgens und der Arzt Dr. med. Fritz Zschirpe ihr Leben lassen. Im ehrenden Gedenken Gemeinde Schandelah“

Kriegerdenkmal an der Schandelaher Kirche und Gedenkplatte für die Ermordeten.
Gedenktafel am Kriegerdenkmal

Was waren das für Männer, die nicht nur für ihre Familien da waren, sondern die auch ihre Kraft für die Allgemeinheit, für die Bürger des Dorfes einsetzten? Es waren gestandene Männer, Persönlichkeiten, die im Dorf angesehen und geachtet waren. So haben wir sie in Erinnerung. Schandelaher aus der Generation von Heinrich Jürgens und Dr. Fritz Zschirpe leben nicht mehr. Es gibt aber noch etliche, dazu gehört auch der Autor dieses Artikels, die damals Kinder und Heranwachsende waren und sich noch gut an diese beiden Männer erinnern können, die auf so schreckliche Weise kurz vor Kriegsende ihr Leben lassen mußten. Es war ein Ereignis, das damals das ganze Dorf erschütterte.

Heinrich Jürgens war von 1928 bis 1933 Gemeindevorsteher und anschließend bis zu seinem Tode 1945 Bürgermeister von Schandelah: 17 Jahre lang der erste Mann des Dorfes. Es war eine schwierige Zeit. Damals als Landwirt den Hof zu führen, war eigentlich Arbeit genug, durch das Amt wurde eine doppelte Belastung daraus.

Dr. Fritz Zschirpe war von 1913 bis zu seinem Tode 1945 praktischer Arzt in Schandelah – also 32 Jahre lang. Er war Arzt aus Berufung, der jederzeit für die Menschen, die Kranken da war, genauso, wie man sich einen Landarzt vorstellt. Sicher war für ihn das letzte Jahr das schwierigste, da er im Konzentrationslager im Wohld die Tragödie der Häftlinge jeden Tag vor Augen hatte und wenig helfen konnte. Bestimmt in seinem Sinne wurde die Praxis nach dem Krieg von seinem Sohn Dr. Joachim Zschirpe bis 1975 weitergeführt.

Nun zu den Stunden des 11. und 12. April 1945, die für beide Männer zu Schicksalsstunden werden sollten. Da der Autor zur damaligen Zeit Soldat war, können die Zusammenhänge und Abläufe nur so wiedergegeben werden, wie er sie von Zeitzeugen, hier vor allem von seinem Vater, aus Chronikunterlagen und als Prozeßzuhörer erfahren hat. Das Letzte hierüber aber wird immer im Dunkeln bleiben und wurde von beiden mit ins Grab genommen.

In Braunschweig überschlugen sich am 11. April die Ereignisse, die Lage wurde für die Stadt von Stunde zu Stunde dramatischer. Die 9. amerikanische Armee hatte Braunschweig bereits von drei Seiten umzingelt, war südlich und nördlich mit zwei Pfeilen bis zur Elbe vorgedrungen und stand im Westen vor den Toren der Stadt. Deren Einnahme stand kurz bevor.

Dr. Zschirpe hielt sich am Vormittag dieses 11. Aprils in Braunschweig auf und unterrichtete Bürgermeister Jürgens telefonisch von der aussichtslosen Lage und über den genauen Stand der feindlichen Linie. Die Räumung der in Schandelah errichteten Straßensperren (Panzersperren) am Ortsausgang nach Hordorf, an der Sandbachbrücke (Gardessener Straße) und der Wagenbarrikade (Post) wurde hierbei sicherlich angesprochen, um den amerikanischen Truppen keine Handhabe für den Beschuß des Dorfes zu geben und damit Menschenleben zu retten.

Vom Bürgermeister Jürgens wurde dann am späten Vormittag die Räumung der Sperren angeordnet und von nicht im Krieg befindlichen älteren Männern ausgeführt. Am späten Nachmittag erschien auf Jürgens Hof ein SS-Offizier vom Kreisbefehlsstand (Nussberg) und befahl schreiend, die Sperren wieder zu errichten, sonst passiere ein Unglück. Errichtet wurden sie nicht wieder. Es wurden nur einige kleine Stämme auf die Straße gerollt, so berichtete er Vater des Autors als Augenzeuge.

Von der Räumung der Straßensperren hatte ein Volkssturm-Kommando, das aus Hitler-Jugend-Führung der damaligen Reichsjugendakademie an der Wolfenbütteler Straße in Braunschweig gebildet worden war, am Abend des 11. April erfahren. Diese Nachricht hatte ihnen jemand aus Weddel mitgebracht. Daraufhin beschlossen die Anführer, in der Baracke bei der Försterei am Cremlinger Horn, Heinrich Jürgens und Dr. Fritz Zschirpe wegen Sabotage und defätistischen Verhaltens zu erschießen. Vor Mitternacht setzte sich ein Trupp mit Fahrrädern in Richtung Schandelah in Bewegung. Zuerst wurde Heinrich Jürgens aus dem Haus geholt und zu Fuß Richtung Hordorf abgeführt. Vor seinem Acker auf dem Sonderberg wurde er mit Genickschüssen hingerichtet. Anschließend wurde Dr. Zschirpe abgeholt und auf der Straße nach Cremlingen abgeführt bis zur Gabelung nach Schulenrode rechts in einen Waldweg. Dort wurde er vor einer großen Eiche auf die gleiche Weise erschossen.

Tagelang warteten die Angehörigen auf die Rückkehr. Man vermutete die Abgeführten im Befehlsbunker in Braunschweig. Da die Löwenstadt in dieser Nacht kampflos den Amerikanern übergeben worden war, hoffte man nach eventueller Klärung der Dinge auf eine Rückkehr der Beiden. Eine Rückkehr sollte es jedoch nicht mehr geben. Tage später, bei der Frühjahrsbestellung auf dem Sonderberg, wurde von einem auf Jürgens Hof arbeitenden Polen die Leiche Heinrich Jürgens gefunden. Eine Hand guckte aus einem kleinen Erdloch hervor, in das der Tote brutal hineingetreten worden war.

Nun kam auch Frau Zschirpe ein schrecklicher Verdacht: Ein Eisenbahner hatte die Abführung ihres Mannes vom Stellwerk aus gesehen und danach Schüsse vernommen. An der Stelle, an der Dr. Zschirpe gewöhnlich sein Auto zum Spaziergang auf dem Waldweg abgestellt hatte, wurde seine Leiche gefunden, in einem kleinen Erdloch mit Laub bedeckt. Der Vater des Autors holte den Toten mit Pferd und Wagen nach Hause.

Ein Schwurgericht in Braunschweig ahndete 1948 diesen „Totschlag in zwei Fällen“ mit zweimal sechs und einmal vier Jahren Gefängnis. (Quelle: Das Inferno von Braunschweig v. Günter K.P. Starke). Junge Menschen, ideologisch verblendet, haben Schuld aufsich geladen und müssen ein Leben lang mit dieser Schuld leben.

Heinrich Jürgens und Dr. Fritz Zschirpe – sie starben für Schandelah und sollten nicht vergessen werden.

Bei der Gedenkfeier des Bundes anläßlich des Vierzigjährigen Kriegsendes am 8. Mai 1985 waren die Schlußworte der Rede des damaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker:
„Wir alle, ob schuldig oder nicht, ob alt oder jung, müssen die Vergangenheit annehmen. Wir alle sind von ihren Folgen betroffen und für sie in Haftung genommen. Jüngere und Ältere müssen und können sich gegenseitig helfen, zu verstehen, warum es lebenswichtig ist, die Erinnerung wachzuhalten.“

(Siehe auch meine Anmerkung „Falschdarstellungen“ am Ende dieses Textes)

Darstellung in der Dorfchronik

In der 1982 erschienenen „Dorfchronik von Schandelah“ geht der Autor, Franz Klingner, kurz auf die NS-Zeit ein. Wie in vielen Ortschroniker wird diese Zeit auch hier hauptsächlich über die offizielle Seite des Gemeinderates abgehandelt und mit den Auswirkungen des Krieges beschrieben. Unter dem Thema „Zwei Weltkriege“ macht Klingner auch auf das „Lager“ im Wohld aufmerksam. Der Mord an Zschirpe und Jürgens wird so beschrieben:

„Kurz vor dem Einzug der Amerikaner vollzog sich ein sehr tragisches Ereignis. Der Bürgermeister und Landwirt Heinrich Jürgens wollte es nicht auf eine Zerstörung des Dorfes ankommen lassen, die wahrscheinlich vielen Schandelahern das Leben gekostet und zur Verwüstung des Dorfes geführt hätte und die zu dem Zeitpunkt völlig sinnlos gewesen wäre. So ordnete er kurz vor der Ankunft der Amerikaner die Beseitigung der Panzersperren an, nachdem er von Dr. Zschirpe, dem Arzt des Dorfes, über das Näherkommen der Amerikaner unterrichtet worden war. Wegen dieser Maßnahme des Abbaus der Panzersperren, die Schlimmes verhüten sollte, wurden Bürgermeister Jürgens und Dr. Zschirpe in der Nacht vom 11. zum 12. April von Angehörigen der SS oder der Hitlerjugend verhaftet und erschossen. Bei Dr. Zschirpe vermutet die Kirchenchronik, daß man ihn vor allem deshalb erschossen habe, weil er Kenntnis hatte von Vorgängen im Ölschiefertagebau bei Schandelah, bei dem Arbeitskräfte aus dem KZ Neuengamme eingesetzt waren.
Bürgermeister Heinrich Jürgens und Dr. Zschirpe starben im Einsatz für ihr Dorf. Sie wurden geehrt durch einen Gedenkstein am Denkmal für die Opfer des Krieges und durch Benennung zweier Dorfstraßen.“

Heldenverehrung oder Erinnerung an NS-Opfer?

Zum 50. Jahrestag des Kriegsendes versammelten sich am Schandelaher Ehrenmal neben der Kirche ca. 80 Einwohner, um an einer Erinnerungsfeier für Zschirpe und Jürgens teilzunehmen. Ortsheimatpfleger Fischer erinnerte auch hier daran, die beiden seien für Schandelah gestorben. Er schilderte seine eigenen Begegnungen als Jugendlicher mit beiden Männern – während der Nazizeit. Pastor Christian Teichmann betonte, „dass die beiden Opfer Zivilcourage aufgebracht hätten, die letztlich einen Neuanfang ermöglicht habe.(…) Ortsbürgermeisterin Christiane Florek erinnerte an die „Besonnenheit und den Mut“ von Jürgens und Zschirpe. Ein Kranz wurde niedergelegt.“ (BZ, 14.4.2005)

Die Erinnerung wurde weiterhin gepflegt. Hermann Fischer kündigte im April 2007 in der BZ einen weiteren Beitrag für das Heimatbuch an. Er erinnerte sich an Begegnungen mit Jürgens in seiner Jugendzeit: Die BZ schrieb: „Bürgermeister Heinrich Jürgens verstand es, in ruhiger, fast väterlicher Art mit Kindern umzugehen. Botengänge, das heißt das Abholen oder Hinbringen von Anträgen und Unterlagen zum Bürgermeister, wurden angesichts der Kriegswirren meistens von Kindern und Heranwachsenden erledigt. Und so kam Fischer damals in das kleine Büro im Haus des Bürgermeisters, wo er von Jürgens – sofern er nicht bei seiner landwirtschaftlichen Arbeit aktiv war – immer prompt und freundlich bedient wurde, zum Beispiel um Geld für tote Spatzen in Empfang zu nehmen, die im Rahmen so genannter „Ernährungsschlachten“ der Landwirtschaft als Schädlinge angesehen wurden und für die man fünf Pfennige je abgeliefertem Exemplar bekam. Vom Ortsgruppenleiter der NSDAP war Fischer Anfang 1941 als 15-jähriger eingeteilt, dem Bürgermeister bei Fliegeralarm als Melder zur Verfügung zu stehen.“Heinrich Jürgens habe bei einem Bombenangriff auf das nahe Riddagshausen, als die Bevölkerung sehr aufgeschreckt war, seine Hand auf Fischers Schulter gelegt und auf Plattdeutsch gesagt: „Du geihst jetzt na Huse, ik kann dik hier sowieso nich gebruken, un diene Meldepflicht kannste vergetten.“

Es sei bekannt gewesen, dass weder in Zschirpes noch in Jürgens Haus mit „Heil Hitler“ gegrüßt wurde. „Wurden sie auf der Straße damit gegrüßt, erwiderten sie mit dem Tagesgruß. Weder Heinrich Jürgens noch Fritz Zschirpe wurden jemals in NS-Uniform gesehen“, hat Fischer dem Redakteur erzählt.

Dass Jürgens Mitglied der NSDAP war, erwähnte Fischer offenbar nicht. Warum es Jürgens gelungen war, durchgängig Bürgermeister von 1928 bis 1933 geblieben zu sein und die Gleichschaltung der kommunalen Verwaltungen ohne Probleme überstanden hatte, war von Fischer nicht erläutert worden. Dagegen wurde es noch heroischer, man denkt an „Blut und Boden“: „Heinrich Jürgens wurde vor seinem Feld auf dem „Sonderberg“ erschossen. Dieser schwierige, klumpige Acker hatte ihn zeitlebens viel Schweiß gekostet, so dass er sich einmal Feldnachbarn gegenüber geäußert hatte: „Hier habe ich meinen meisten Schweiß verloren, hier wäre ein schöner Platz, mal begraben zu werden.“ Dass sein Leben dort in einem kleinen Erdloch so tragisch enden würde, war kaum denkbar. Vermutlich konnten Heinrich Jürgens und Fritz Zschirpe auf ihrem letzten Weg noch einen Wunsch äußern und ihre Hinrichtungsstätte wählen.“ (BZ, 12.4.2007)

Nach diesem BZ-Bericht schrieb ich einen Leserbrief:
(BZ, 18.4.07)

Nichts zurückhalten!

In seinen Beschreibungen des Schicksals des von Nazis umgebrachten Schandelaher Bürgermeisters Jürgens hält Ex-Ortsheimatpfleger Fischer eine wichtige Tatsache regelmäßig zurück: Jürgens war nahtlos Gemeindevorsteher und Bürgermeister von 1928 bis zu seiner Ermordung 1945. Das ist im Hinblick auf die „Reinigung“ der Kommunalpolitik im Frühjahr 1933 von Andersdenkenden (siehe auch die Absetzung des Wolfenbütteler Bürgermeisters Eyferth, der trotz seines nachgelieferten Bekenntnisses zum Nationalsozialismus nicht wieder eingesetzt wurde!)und die Einsetzung von Bürgermeistern, die strikt nationalsozialistische Politik garantierten, eine auffällig ungewöhnliche Karriere. Jürgens wurde 1928 Bürgermeister, als Schandelah eine Hochburg der NSDAP war. Der britische Historiker Jeremy Noakes berichtet in seinem Buch „The Nazi-Party in Lower Saxony“ (Oxford 1971), dass Schandelah eins der fünf Dörfer im Kreis Braunschweig war, in denen die NSDAP die höchste Stimmenzahl bei Reichstagswahlen gewonnen hatte. Die hohen NSDAP Wahlergebnisse sind übrigens auch in der Schandelaher Dorfchronik nachzulesen. Um 17 Jahre lang (davon 12 Nazi-Jahre) Bürgermeister bleiben zu können, muß Jürgens schon ein ausgesprochener Bekenner des Nationalsozialismus gewesen sein. Da nützen auch die schönen Geschichten vom Nichtgrüßen mit „Heil Hitler“ und anderen unbelegbaren Beschönigungen nichts. Jürgens wollte das Dorf vor der Zerstörung retten und fiel fanatischen Nazis in die Hände. Das macht ihn noch lange nicht zum Nazi-Opfer. Dass Nazis sich untereinander umgebracht haben (siehe Landrat Bergmann in Braunschweig) ist bekannt. Deswegen gleich Straßen nach Nazis zu benennen und zu vergessen, dass es am Ortsrand von Schandelah im kleinen KZ tatsächliche Nazi-Opfer gegeben hat, wäre eine Geschichtsverfälschung. Ein Denkmal für die KZ-Opfer wurde in Schandelah noch 1984 abgelehnt.

Hierauf antwortete Hermann Fischer in einem Leserbrief
(BZ, 27.4.07):

„Bezüglich meiner Beschreibungen über die Ereignisse am 12. April 1945 in Schandelah (Jürgens/Dr. Zschirpe) behauptet Herr Kumlehn, von mir werde regelmäßig bewusst zurückgehalten, dass Heinrich Jürgens von 1928 bis zu seiner Ermordung 1945 Ortsvorsteher beziehungsweise Bürgermeister von Schandelah war. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Die Biografie von Jürgens wurde von mir wiederholt aufgezeigt, überörtlich unter anderem im Heimatbuch des Landkreises 1999, übrigens unmittelbar hinter einem Artikel von Herrn Kumlehn selbst, und am 26. Januar 2005 in der Wolfenbütteler Zeitung „Kriegsende 1945“, auf Orts- und Gemeindeebenen in verschiedenen Veröffentlichungen.

Ohne Jürgens überhaupt gekannt zu haben und ihn dennoch als „ausgesprochenen Bekenner des Nationalsozialismus“ hinzustellen und mir gleichzeitig „unbelegbare Beschönigungen“ zu unterstellen, ist nicht nur von mir als anmaßend empfunden worden, sondern auch von anderen Zeitzeugen, die mich diesbezüglich angesprochen haben.
Die Ehrung der Ermordeten durch die Benennung zweier Straßennamen in Jürgensstraße und Zschirpestraße durch die Gemeinde Schandelah ist bereits 1949 vom damaligen Gemeinderat beschlossen worden. Der Vorschlag kam von Albert Freyer, Bürgermeister von 1946 bis 1948 und danach Ratsmitglied.

Freyer war SPD-Mitglied der ersten Stunde 1945. Wer ihn kannte, wird ermessen können, dass diese Anregung von ihm nicht gekommen wäre, hätten an der Integrität der beiden Männer bezüglich einer Nazivergangenheit Zweifel bestanden.
Dieser Beschluß und andere über die Aufstellung eines Gedenksteins am Ehrenmal vor der Kirche, über eine Gedenktafel in der Heimatstube, über die Anbringung von Legendenschildern an den Straßennamenschildern, über Ausrichtung von Gedenkfeiern und weitere Ehrungen der beiden sind von den jeweiligen Gemeinde- beziehungsweise Ortsräten immer einstimmig ohne Stimmenthaltungen getroffen worden.
Landrat Burkhard Drake schrieb in seinem Grußwort zum 800-jährigen Bestehen Schandelahs 2000: „Die Aufarbeitung der Dorfgeschichte wird in Schandelah großgeschrieben. Dabei wird auch die kritische Zeit des Nationalsozialismus nicht ausgespart. Im Mittelpunkt der historischen Forschungen stehen dabei die Menschen, die hier gelebt haben.““

Die Diskussion lief weiter. Am 12. Mai veröffentlichte die BZ einen Leserbrief von Walter Börner, mehr als 30 Jahre lang Bürgermeister und Ortsbürgermeister von Schandelah:

„Herr Kumlehn hat sich nicht eingehend über den Sachverhalt informiert. Einen Antrag auf Erstellung eines Denkmals für die KZ-Opfer des Arbeitslagers Neuengamme (Arbeitslagers? J.K.) in Schandelah hat nie dem ehemaligen Gemeinderat Schandelah vorgelegen. Seit 1974 gehört die Gemeinde Schandelah zur Einheitsgemeinde Cremlingen und hätte einen 1984 eingegangenen Antrag gar nicht ablehnen können. Aus meiner Sicht eine falsche Darstellung.

Wahr ist: Zwischen ehemaligen KZ-Angehörigen und der Gemeinde Cremlingen gab es Gespräche über das KZ-Lager im Wohld. Im Oktober 1983 fand ein Gespräch zwischen Herrn Marion (Frankreich), Herrn Malbecq (Belgien), dem ehemaligen Gemeindedirektor Otto und mir als ehemaligem Bürgermeister Schandelahs statt. Auch das Thema Gedenkstein wurde angeschnitten.
Später bat mich Herr Otto, ob ich mithelfen wollte, einen als Denkmal geeigneten Stein zu finden. Bei einem Landwirt wurde ich fündig, dieser stellte den Stein zur Verfügung.

Zur Benennung von Straßen und das Anbringen einer Gedenktafel ist zu sagen: In einer Sitzung sagte mir Herr Freyer, damals SPD-Sprecher, etwa Folgendes: Die Gemeinde muss tätig werden, um für die beiden ermordeten Bürger Dr. Zschirpe und Bürgermeister Jürgens eine Gedenkstätte zu schaffen. Dies wurde später einstimmig beschlossen und verwirklicht.

Mehrheitlich steht das deutsche Volk zu seiner Geschichte und zum begangenen Unrecht. Ich hege Zweifel, ob das bei allen Völkern so ist. Ob Sieger oder Verlierer in einer Auseinandersetzung, jeder muss sich zu seinen „Taten“ bekennen. Vor der Geschichte kann niemand weglaufen.“

Darauf antwortete ich erneut mit einem Leserbrief
(BZ, 19.5.07):

„Herr Börner hat, weil er sich nicht in meinem Archiv über das KZ-Schandelah informiert hat, nur die Spitze des Eisberges des Gedenkens an das KZ Schandelah beschrieben. Die Initiative zur Errichtung der von Herrn Börner beschriebenen Gedenkstätte war zweifelsfrei von der Grünen Bürgerliste ausgegangen. Das hier zu beschreiben, würde den Platz eines Leserbriefes sprengen. Er und andere Repräsentanten aus Schandelah und der Gemeinde Cremlingen (mit Ausnahme z.B. von Herrn Seidenkranz und Herrn Otto) sind gerade noch früh genug auf den „Gedenk-Zug“ aufgesprungen, als es nach den ersten Besuchen der ehemaligen Gefangenen bei der Grünen Bürgerliste, Herrn Marion und Herrn Malbecq, gar nicht mehr anders ging.

Jürgen Kumlehn und Tyll Ausmeier vor dem Public Record Office in London, 1982.

Herr Börner, langjähriger Schandelaher Bürgermeister und die Gemeinde, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum er, der vom KZ immer wusste, zwischen 1945 und 1985 nichts öffentlich dafür getan hat, neben dem Gedenken an Zschirpe und Jürgens auch etwas für das Gedenken an die KZ-Opfer zu tun. Tatsache ist, dass das Herrn Börner bekannte KZ erst 1981 von Mitgliedern der damaligen Grünen Bürgerliste wiedergefunden worden ist. Nicht Herr Börner, sondern Tyll Ausmeier und ich waren 1982 nach London gereist, um aus dem dortigen Archiv „Public Record Office“ die nur dort lagernden Originalakten über den Schandelah-Prozeß von 1947 nach Schandelah zu holen. Unsere erste Gedenkfeier 1982 traf in Schandelah auf das allgemeine „Schlussstrich“-Verständnis. Ein Antrag an die Kirchengemeinde auf Errichtung eines Gedenksteines für die KZ-Opfer neben dem Gedenkstein an der Kirche für die von Nazis Ermordeten wurde mit knappen Worten und ohne Begründung am 18.9.1984 abgelehnt: „Der Kirchenvorstand Schandelah kann Ihrem Antrag nicht zustimmen.“ Natürlich ist es erfreulich, dass viele Bedenkenträger schließlich doch einsahen, das KZ nicht mehr zu negieren. Es ist immer noch eine großartige Geste der Gemeinde Cremlingen, nun seit mehr als zwanzig Jahren die jährliche Gedenkfeier, in diesem Jahr am 20. Mai um 11 Uhr auf dem Friedhof von Scheppau beginnend, durchzuführen.“

Im Hintergrund: Public Record Office, London

Kleiner Exkurs KZ Schandelah

Da Herr Börner seinen obigen Leserbrief mit dem Satz „Vor der Geschichte kann niemand weglaufen.“ beendete, sind hier ein paar Zusätze erforderlich: Der Satz ist makaber, da die Gemeinde Schandelah und Herr Börner der Schandelaher KZ-Geschichte mindestens vierzig Jahre lang davon gelaufen sind. Nur ca. 2 Jahre nach dem Schandelaher KZ-Prozeß erhob die Gemeinde den NS-Bürgermeister Jürgens angesichts der KZ-Opfer ebenfalls zum NS-Opfer. (Wobei gefragt werden muß, warum gerade der Nazi-Bürgermeister besonders hervorgehoben wird und nicht Dr. Zschirpe. Denn nur von Dr. Zschirpe ist belegbar bekannt, dass er sich im Laufe der Zeit zu einem NS-Gegner entwickelt hatte.)

Wer hier weiterliest, wird erkennen, dass die Erinnerung an Zschirpe und Jürgens differenziert zu betrachten ist. Wenn ich die Schandelaher Erinnerungskultur an diese beiden unter tragischen Umständen ermordeten Männer kritisiere, meine ich hauptsächlich die Erhebung von Herrn Jürgens zum „Helden“. Und, wie man weiter unten sehen wird, unberechtigterweise.

Bitte weiterlesen!

Zu den Umständen der Errichtung des Gedenksteines, die Herr Börner verkürzt aus einer Sicht beschreibt, möchte ich ergänzen: Die Mitglieder der Grünen Bürgerliste hatten von Beginn an eine Erinnerungsstätte vorgeschlagen. Zudem stand der 50. Jahrestag des Kriegsendes und der KZ-Befreiung bevor. Ein Anlaß, der an einer längst überfälligen Gedenkstätte gewürdigt werden müsste. Die Grüne Bürgerliste stand in allen Fragen immer mit dem Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Herrn Dr. Ludwig Eiber, in Kontakt. Fritz Bringmann, Generalsekretär der „Amicale International de Neuengamme“, teilte dem Wolfenbütteler Oberkreisdirektor Dr. Hartmut Koneffke in einem ausführlichen Brief mit, dass die „Amicale“ die Bemühungen der Grünen Bürgerliste befürwortete, eine Informations- und Gedenkstätte zu errichten. Er bat darum, „dieses Vorhaben mit allen Möglichkeiten zu unterstützen“. Auch der Leiter der Gedenkstätte Neuengamme, Dr. Ludwig Eiber, bat den Landkreis um Unterstützung. Dr. Koneffke schrieb mir am 25.10.1984 u.a.: „Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Außenstelle des Museums für Hamburgische Geschichte) hat inzwischen bei der Gemeinde Cremlingen angeregt, die Durchführung einer Gedenkfeier selbst zu übernehmen und nach Möglichkeit auch das ehemalige Lagergelände mit einer Gedenktafel zu kennzeichnen. Ich bin bereit, dem Kreisausschuß zu empfehlen, hierfür einen finanziellen Beitrag zu leisten.“ Das war der endliche „Startschuß“ zur Errichtung der Gedenkstätte.

Die Grüne Bürgerliste legte der Gemeinde erfolglos zwei Entwürfe zur Gestaltung des Denkmals vor. Wobei zu erwähnen ist, dass ein Kreuz als Denkmal für KZ-Gefangene durchaus unpassend sein kann, wenn z.B. Juden zu den Opfern zählen.

Jürgen Kumlehn und Dr. Ludwig Eiber im Wohld bei Schandelah

Die Gemeinde beschritt einen anderen Weg: Sie erfuhr durch die Vermittlung von Herrn Börner von einem Findling, der schließlich ausgewählt wurde. Die Bundeswehr barg den Stein und transportierte ihn zum Gedenkort in Wohld. (Foto rechts)

Denkmalsentwürfe von Arnold Hertel (links) und Manfred Schaefer (rechts)


Zurück zu Fritz Zschirpe und Heinrich Jürgens.

Es gibt eine Vielzahl von Dokumenten, mit denen eine differenzierte und weniger an Heldenbildung ausgerichtete biographische Beschreibung möglich ist, als die, mit der Herr Fischer an die Öffentlichkeit tritt. Die zugänglichen Akten ermöglichen die Beschreibung der Tage um den 10. April 1945 in den Dörfern um Schandelah, die Zeit, als die Nazizeit zerbrach und Menschen schon Mut bekamen, auf die neue Zeit zu warten. Sie gestatten die Beschreibung der Unmenschlichkeit der letzten noch-Nazis, sie handeln von Denunziationen in der Freiheit der Befreier oder Sieger, sie dokumentieren die Angst einzelner Personen, sich durch genaue Aussagen selber zu belasten und die schier unglaubliche Erfahrung, dass Erinnerung an gerade vergangene Zeiten mit vagen Gerüchten verschleiert wurde. Es war nicht die Stunde der Fakten, sondern oft die Zeit der Versuche, glaubhaft zu machen, es habe nur wenig Nazis gegeben. Eine kleine Begebenheit mag das erläutern. Kurz vor dem Einmarsch der Amerikaner vergruben Menschen in der Weddeler Turnhalle (Gaststätte Niemann) Munition und Waffen, entweder, um sich davon zu befreien, wahrscheinlich aber auch für weitere Untaten im Sinne des Werwolfs. Die Panzerfäuste, Maschinengewehre, Karabiner wurden erst im September 1947 wieder ausgegraben.

Eine intensive Bearbeitung des umfangreichen Materials durch einen Historiker könnte zu einer aufhellenden lokalhistorischen Dokumentation der letzten Tage einiger Orte der Gemeinde Cremlingen führen.


Die Geschehnisse

Die Amerikaner rückten von der Weser her auf Braunschweig zu. Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Hartmann Lauterbacher verlegte sein Hauptquartier von Hannover nach Hahnenklee, gab letzte Befehle und besuchte noch Hitler in Berlin. Dann verdrückte sich der großmäulige Feigling, angeblich auf Befehl Hitlers, zurück in seine Heimat Österreich, nach Bad Gastein. Der Verantwortung entzog er sich. Es gelang ihm, Europa hinter sich zu lassen. Er wurde nie zur Verantwortung gezogen.
Seine Hinterlassenschaft in Braunschweig war ein Aufruf an die hier in großer Gefahr lebenden Menschen. Unter der unmenschlichen Überschrift „Lieber tot als Sklav“, einem Gedicht (Pidder Lüng) von Detlef von Liliencron missbräuchlich entnommen, lasen die Braunschweiger: „Wir sind gewillt und entschlossen, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten erbarmungslos einzusetzen, um unsere niedersächsische Erde, unsere Frauen und das höchste und wertvollste Gut, unsere Kinder, vor dem Zugriff der Angloamerikaner und der ihnen folgenden Juden, Neger, Zuchthäusler und Gangster zu schützen. (…) Wer nicht mit uns ist oder feige oder verräterisch die Hand gegen unsere gerechte Sache erheben sollte, wer weiße Fahnen hisst und sich kampflos ergibt, ist des Todes.“

In Braunschweig befahl nun Lauterbachers Stellvertreter, der 33jährige Berthold Heilig, ein fanatischer Nazi, der nicht bereit war, sich auch noch in den allerletzten Tagen des Nazireichs mit der Niederlage abzufinden. (Heilig konnte später aus dem Wolfenbütteler Gefängnis fliehen.)
Am 10. April nahmen die Amerikaner Salzgitter. Nach der Ablehnung der Kapitulation durch den Braunschweiger Kampfkommandanten Karl Veith rollten die Amerikaner auf Rüningen und Leiferde zu.
Heilig hatte sich mit einer SA-Einheit in der „Festung Harz“ bei Königskrug verschanzt. Als er erfuhr, Braunschweig solle kampflos übergeben werden, fuhr er nach Braunschweig zurück in den Kreisbefehlsstand im Nussbergbunker.
Gegen 8.15 sprach Heilig über den Drahtfunk und forderte die Bevölkerung zum Kampf auf. Er erklärte Braunschweig, eine durch Bomben weitgehend zerstörte Stadt, zur Festung, die bis zum „letzten Blutstropfen“ verteidigt werden sollte. Er beschwor die „Werwolf“-Untergrundbewegung, die sich nicht an regulären Streitkräften ausrichtete, sondern selbst Gericht hielt und über Leben und Tod entschied. Er ließ den einen Selbstmordversuch überlebenden Landrat Friedrich Bergmann erschießen, ebenso seinen Sohn. Dieser indirekt auch für weitere Morde mit verantwortliche Fanatiker rief den Volkssturm aus.


Die Akademie für Jugendführung in Braunschweig (HJ)

Ehem. Akademie für HJ-Jugendführung, Braunschweig

Der Einsatzplan zur Verteidigung Braunschweigs des Kampfkommandanten Generalleutnant Veith hatte vorgesehen, die Lehrgangsteilnehmer der bereits geschlossenen Akademie für Jugendführung der Hitlerjugend an der Wolfenbütteler Straße, die von der Reichsjugendführung den Befehl erhalten hatte, die Akademieangehörigen mit zur Verteidigung einzusetzen, in mehreren Volkssturmeinheiten zusammenzufassen. Der Akademieleiter Hein Stünke stellte Heilig Ende März Lehrpersonal und diejenigen Lehrgangsteilnehmer in einem Bataillon bereit, die als versehrte Soldaten dazu noch in der Lage waren. Ihm selber wurde die Leitung des Bataillons übertragen. Es hieß nach ihm das „Volkssturmbataillon Stünke“ oder auch das „Panzerjagdbataillon Stünke“. Er teilte als Kompanieführer Lehrer der Akademie ein, als Zug- und Gruppenführer Lehrgangsteilnehmer. Die Kompanien des Bataillons sollten mit HJ-Angehörigen und Lehrlingen des Braunschweiger VW-Werks aufgefüllt werden.

Die VW-Lehrlinge waren seit 1938 intensiv ideologisch betreut und geschult worden. In ihrem Lehrvertrag stand der Satz: „Leistung ist Kampf und Kampf ist das Leben. Dein Leben gehört Deutschland.“ Die sogenannten Elternbriefe trugen die Nazi-Parolen auch in die Elternhäuser: “Es gibt nur eine Parole, die uns der Führer gab. Es gibt nur eine Parole, der folgen wir ins Grab: Gehorsam und Treue.“ (Quelle, Harald Duin in der BZ, 12.6.2003) Diese und andere Hitlerjungen, Oberschüler sollen auch dabei gewesen sein, bildeten die Truppe, die die amerikanische Armee aufhalten sollte.


Volkssturm im Bereich Cremlingen – Schandelah

Am 3. April 1945 wurde die Kompanie in Weddel mit fünf Gruppen aufgestellt. Von 150 Hitlerjungen wurden die jüngsten, ca. 100 Jugendliche, gleich wieder nach Hause geschickt. Die Mannschaften, die hier eine Ausbildung am MG und an der Panzerfaust erhielten, wurden in der Gaststätte Niemann untergebracht, in der sich auch das Kompaniegeschäftszimmer befand.

Etwa zur gleichen Zeit wurde in und um Braunschweig der Bau von Panzersperren begonnen. Es handelte sich meistens um 2 Reihen in die Erde gerammter Holzpfähle, deren Zwischenraum aufgefüllt wurde. Sie wurden so gebaut, dass eine ca. 4 Meter breite Durchfahrt noch gewährleistet werden konnte. Verantwortlich für den Bau der Sperren in zwölf Dörfern der Region Weddel – Schandelah war Oberleutnant Heinz K., der die Führer des örtlichen Volkssturms und die Bürgermeister der Dörfer zu einer Besprechung in die Gaststätte Niemann zusammenrief. Er informierte sie über die besondere Bedeutung der Panzersperren und Brückensprengungen und darüber, dass der Kreisleiter für den Fall der Widersetzlichkeit und der Sabotage strenge Strafen, auch die Todesstrafe, in Aussicht gestellt habe. An der Besprechung nahm auch der Lagerführer des KZ Schandelah teil. Er forderte K. auf, sich auch um den Abtransport der Gefangenen und um die Beschaffung von Stacheldraht zu kümmern, mit denen die Waggons gesichert werden sollten.


Die Panzersperren

Dr. Fritz Zschirpe befand sich am 10. April morgens auf einer Praxisfahrt in Weddel. Als er im Drahtfunk die Anordnung der Kreisleitung hörte, die Panzersperren sollten geöffnet werden, informierte er darüber telefonisch seine in Frau in Schandelah. Dieser Anruf, der letzthin auf einem Missverständnis beruhte, war der eigentliche Auslöser des dann folgenden Doppelmordes. Die Drahtfunkdurchsage war erfolgt, weil in einigen Orten die Panzersperren zu früh geschlossen und dadurch der Verkehr lahmgelegt worden war.

Frau Zschirpe informierte sofort Frau Jürgens, die Frau des Bürgermeisters. Sie lief auf die Straße, unterrichtete ihren Mann und einige Dorfbewohner und den Polizisten N. Die Nachricht verbreitete sich im Dorf als Befehl. Da viele Schandelaher durch die Panzersperren einen Beschuß ihres Dorfes durch die Amerikaner befürchteten, gingen sie daran, die Sperren abzubauen. Eine Sperre befand sich am Dorfausgang Richtung Hordorf, eine in der Mitte des Dorfes und die dritte am Südostausgang in der Nähe des Bahndamms.
Als Dorfbewohner beim Abreißen der Sperre am Bahndamm waren, kam dort ein Trupp von ca. 15 Hitlerjungen vorbei. Der Truppführer forderte die Leute mit vorgehaltener Waffe auf, den Abbau sofort zu stoppen und ihm zu sagen, wer den Abbau befohlen habe. Die falsche, auf Gerüchten basierende Antwort: Dr. Zschirpe und Bürgermeister Jürgens.

Nachdem Bürgermeister Jürgens die telefonische Nachricht erhalten hatte, rief er den Volkssturmbataillonsführer B. in Gardessen an, um sich von der Richtigkeit des von Zschirpe Mitgeteilten zu überzeugen. B. erklärte ihm, das müsse ein Irrtum sein, er solle die Finger davon lassen, weil es den Kopf kosten könne. Jürgens ging danach in Begleitung seiner Frau zu den Sperren und forderte die dort abreißenden Leute auf, das Abreißen der bereits sehr stark beschädigten Sperren sofort zu beenden.

Oberleutnant K. erfuhr in Hordorf von den Vorgängen in Schandelah und fand dort die teilweise abgerissenen Sperren vor. Er sprach anschließend mit dem Bürgermeister und dem Ortsgruppenleiter D. und warnte sie vor den durchaus tödlichen Folgen dieser „Sabotage“. Er verlangte den Wiederaufbau der Sperren bis 18 Uhr. Zwei sich in Schandelah aufhaltende Offiziere berichteten K., dass Zschirpe dafür bekannt sei, ausländische Sender abzuhören und defätistische – also regimekritische – Äußerungen zu machen.

K. meldete die Vorgänge in Schandelah dem Kreisbefehlsstand am Nussberg. Daraufhin mußte Ortsgruppenleiter D. dort gegen 21 Uhr antreten und sich Vorhaltungen anhören. Er konnte aber versichern, dass die Sperren wieder aufgerichtet worden waren. D. fuhr zurück nach Schandelah und fand die dort wieder hergestellten Panzersperren unversehrt vor.

Die Försterei im Cremlingerhorn

Inzwischen hatte die Kompanie Giersberg einen Marschbefehl nach Schandelah erhalten. Die einzelnen Gruppe verteilten sich am frühen Morgen des 10 April in Dorfnähe. Giersberg ließ sich mit seiner Gruppe in dem an der Straße Schandelah-Schulenrode gelegenen Forsthaus Cremlingerhorn nieder und richtete hier seinen Gefechtsstand ein. Auf seinen Erkundungsfahrten hatte er auch von den Vorgängen in Schandelah erfahren und Oberleutnant K. gesprochen. Hierbei muß auch darüber gesprochen worden sein, die Verantwortlichen zu erschießen.

Am frühen Nachmittag traf vom Bataillon in Weddel ein Melder ein, der Giersberg den Befehl überbrachte, mit seiner Kompanie in der Nähe des Elm eine neue Verteidigungslinie aufzubauen. Er zog daraufhin seine Gruppen am Cremlingerhorn zusammen. Gegen 19 Uhr besprachen die mit einem Offiziersrang bekleideten Unterführer den Abbau der Panzersperren in Schandelah und erörterten, dass Zschirpe und Jürgens durch ihr Verhalten der kämpfenden Truppe in den Rücken gefallen seien. Sie beschlossen die Bildung eines Feme- oder Standgerichts, um die beiden Männer zur Rechenschaft zu ziehen. Als ein Gesprächsteilnehmer Bedenken äußerte, erhielt er die Antwort, es läge ein Befehl der Kreisleitung oder des Bataillons vor, die beiden zu erschießen. Die schriftliche Bestätigung solle noch nachgereicht werden. Daraufhin wurde die Ausführung besprochen.

Um kein Aufsehen zu erregen, sollte die Erschießung um Mitternacht stattfinden und zwar zweckmäßigerweise nördlich des Dorfes dort, wo eine Gruppe am Vormittag Panzerdeckungslöcher ausgehoben hatte. Darin sollten die Erschossenen begraben werden.

Obwohl ein schriftlicher Befehl nicht vorlag, fuhr das siebenköpfige Erschießungskommando mit 4 Motorrädern nach Schandelah. Die Fahrzeuge wurden an einer Scheune in der Nähe des Bahnübergangs abgestellt. Die Gruppe holte Jürgens, der wegen des Artilleriebeschusses auf Braunschweig noch nicht zu Bett gegangen war, von zu Hause ab. Sie verließen das Dorf und bogen ca. 800 Meter in einen Feldweg ein. Dort, wo die Panzerdeckungslöcher lagen, erschoß B. den Bürgermeister durch einen aus 50 cm Entfernung abgegebenen Genickschuss mit seiner Pistole Modell Walther PPK 7.65 mm. Jürgens war sofort tot. Die anderen Kommandoteilnehmer pressten den Leichnam in das etwa drei Meter vom Feldweg entfernte, etwa 50 mal 50 cm breite und 80 cm tiefe Panzerdeckungsloch, den Kopf und die Beine nach unten, das Gesäß nach oben, bedeckten ihn mit etwas Erde und legten Grasssoden darauf, die am Vormittag fein säuberlich ausgestochen und zur Deckung vor dem Schützenloch aufgebaut worden waren. Jürgens war 71 Jahre alt geworden.

Das Kommando kehrte ins Dorf zurück, um Dr. Zschirpe abzuholen. Sie klingelten, und Zschirpe, der sich wegen Fliegeralarms mit seiner Familie im Keller aufhielt, ging nach oben , um nachzusehen. Weil er nicht zurückkehrte, nahmen Frau Zschirpe und ihre Tochter an, ihr Mann sei zu einem Patienten gerufen worden. Erst als Frau Jürgens gegen vier Uhr nachts anrief und von der Verhaftung ihres Mannes berichtete, war sie sicher, dass auch ihr Mann abgeholt worden sei. Da die Leichen nicht sofort gefunden werden konnte, wurde zunächst angenommen, die beiden Männer seien zur Kreisleitung nach Braunschweig gebracht worden.

Das Erschießungskommando verließ das Dorf mit dem Arzt in Richtung Cremlingerhorn. In einem Waldstück wurde Dr. Zschirpe ebenfalls mit einer kleinkalibrigen Waffe mit zwei Schüssen erschossen. Seine Leiche ließen die Mörder auf dem Waldboden liegen und bedeckten sie mit Zweigen und Laub. Zurückgekehrt zur Unterkunft setzte sich die Kompanie am frühen Vormittag des 11. April zum Elm ab. Der Arzt, Dr. Matheis aus Cremlingen, stellte die genaue Todesursache fest und füllte die Todesurkunde aus: Gestorben gegen 2 Uhr am 11. April 1945. Zschirpe war 61 Jahre alt geworden.

Jürgens’ Neffe aus Braunschweig kam auf den Hof, um zu helfen. Als er und sein Helfer Mist auf den Sonderberg fuhren, fielen ihnen Spuren von frisch aufgeworfener Erde auf. Sie schöpften Verdacht und fingen an, die Stelle zu untersuchen. Schon bald legten sie zwei Füße frei. Anhand der Hose identifizierten sie den Bürgermeister.

Ortsausgang nach Gardessen und Zufahrt zum Sonderberg, der heute als Osterfeuerplatz benutzt wird.

Auffahrt zum Suderberg

Nachdem Jürgens’ Leiche gefunden worden war, machte sich eine Gruppe mehrerer Männer auf die Suche nach Dr. Zschirpe. Einer der Teilnehmer, ein Reichsbahnbeamter, hatte nachts einen Schuß aus Richtung des Waldstückes am Cremlingerhorn gehört. Da er den Weg zum Fundort der Leiche ziemlich genau beschreiben konnte, geriet er zunächst in den Verdacht, am Mord beteiligt gewesen zu sein – was sich aber als unrichtig herausstellte. Zschirpe wurde unter dem Laub und den Zweigen gefunden, nur die frei liegenden mit Schuhen bedeckten Füße waren zu sehen. Die Leiche wurde zur Wohnung Zschirpe gebracht.


Die Prozesse

Noch im April begannen die Ermittlungen zum Mord an den beiden Schandelaher Einwohnern. Durch Denunziation und Vermutungen gerieten einige Männer in Verdacht, darunter der Bauer B. aus Gardessen, an den Morden beteiligt gewesen zu sein. B. und andere waren sogar ins Gefängnis gebracht worden.

Doch schon bald konzentrierte sich der Verdacht auf die Männer, die den Mord tatsächlich begangen hatten. Die BZ berichtete über den Prozeßbeginn am 2. September 1949. Am Tag vorher habe vor dem Schwurgericht des Landgerichts Braunschweig die Verhandlung gegen ehemalige Offiziere und HJ-Bannführer der Jugendakademie des HJ-Führerkorps wegen begonnen.

Die Angeklagten waren:
Horst B., Rundfunk- und Elektromechaniker aus Rieseberg, Jahrgang 1924.
Alfons N., Filmassistent aus Ostfriesland, Jahrgang 1919.
Oberleutnant Heinz K. aus Lübeck, Handelsvertreter, Jahrgang 1915.
Ulrich G., Dipl. Landwirt aus Lübeck, Jahrgang 1912.
Adolf P., Geschäftsführer aus Braunschweig, Jahrgang 1920.<>
Das Gericht verkündete die Urteile wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit Totschlag in zwei Fällen. Die Angeklagten K. und P. wurden freigesprochen. Der 25-jährige B. erhielt eine Strafe von vier Jahren Gefängnis, N. sechs und G. sieben Jahre Inhaftierung.

Im Juli 1950 verhandelte der II. Strafsenat des Obersten Gerichtshofes für die Britische Zone in Köln die Revisionen zweier Angeklagten und die der Staatsanwaltschaft. Die Ergebnisse sollen hier nicht weiter aufgeführt werden, da sie für die weitere Behandlung des Falles hier nicht von Bedeutung sind.



<>Die Unschuld der Täter?

Nicht unterlassen werden soll jedoch ein Blick auf die Zeit der Abbüßung der Strafe der Verurteilten. Sie waren verurteilt worden, Jürgens und Zschirpe ermordet zu haben, obwohl den Männern zu Unrecht vorgeworfen worden war, die Beseitigung der Panzersperren angeordnet zu haben. Sie seien fähig gewesen, das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Damit sei der Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Totschlag in zwei Fällen erfüllt.

Die Schuld der Angeklagten sah allerdings aus der Sicht von Familienangehörigen und Freunden ganz anders aus. An dem Fall des Verurteilten N., der sich in einer neuen Hauptverhandlung am 15. Januar 1951 in seinem „letzten Wort“ als „nichtschuldig“ bezeichnet und hervorhoben hatte, er sei kein fanatischer Nazi gewesen, sondern habe sich seinem Fahneneid verpflichtet gefühlt, soll hier kurz dargestellt werden, was in diesen Jahren wahrscheinlich massenhaft versucht worden war: Die Unschuld der Täter hervorzuheben.

Den Verurteilten wurden die Untersuchungshaft angerechnet, beantragte vorzeitige Haftentlassungen wurden anfangs abgelehnt. Allerdings sind vorzeitige Haftentlassungen später auf dem Gnadenweg mit mehrjähriger Bewährungsfrist erlassen worden.

Der Verurteilte N. verbüßte seine Haft in der Strafvollzugsanstalt Wolfenbüttel ab. Er arbeitete in der dortigen Bibliothek. Sein Vater und N.’s Verlobte setzten sich mit Briefen an verschiedene Politiker und mit Gnadenbriefen an den Niedersächsischen Justizminister für eine Entlassung ein.

Ein ehemaliger Kollege N.’s hatte in dem Prozeß eine positive Aussage zu N. gemacht: „N. war ein Mensch, der das Schöne liebte und das aufrechte. Er war zu sauber, um an irgendwelchen schlechten Dingen Gefallen zu finden. Dies fand ich im Laufe der Zeit immer mehr bestätigt, als ich ihn auch außerdienstlich näher kennen lernte, so daß wir in ein freundschaftliches Verhältnis kamen, das auch über den Krieg hinaus anhielt.“

Auch die Kirche wurde gebeten, sich für N. einzusetzen. In einem Schreiben des Bischöflichen Generalvikariats, des Assessors Josef V., heißt es – nicht über N., sondern über seinen Kollegen, der sich stets als charakterfester und wahrheitsliebender Mann erwiesen habe: „Wenn er also in dem Prozeß gegen N. Entlastungsaussagen gemacht hat, so steht für mich fest, daß auch diese Aussagen den Gesetzen der Wahrhaftigkeit und der Ehrenhaftigkeit entsprechen und demgemäß bei der Beurteilung des Falles positiv zu bewerten sind.“

In einem Vermerk des Landgerichtsdirektors wird darauf hingewiesen, was dem Vikariat vielleicht entfallen war, dass den Verurteilten „zwei unschuldige Menschen zum Opfer gefallen“ waren: „N. hat bis zuletzt hartnäckig geleugnet. Ich halte danach einen Gnadenerweis für verfrüht. Meines Erachtens wäre er ehesten zu erwägen nach Verbüßung von 4 Jahren einschließlich der U-Haft.“

Die Gefängnisleitung und der dort tätige Pastor Unverhau hielten eine Begnadigung für „würdig“. N. wurde am 14.11. 1952 aus dem Gefängnis Wolfenbüttel mit einer Bewährungsfrist bis zum Jahresande 1955 entlassen. Der zuständige Staatsanwalt begründete: „N. war zur Tatzeit noch ein junger Mensch, auf den die Ereignisse der 5 Kriegsjahre, besonders aber des Jahres 1945, offenbar begriffsverwirrend gewirkt haben, ihm fehlten die Maßstäbe für die Bewertung seines Handelns, da die Geschehnisse der vorausgehenden 10 Jahre einer ruhigen und aufbauenden Entwicklung seiner geistigen und charakterlichen Anlagen entgegenstanden. Dies ist durch die bisherige Strafhaft in weitgehendem Masse berichtigt.“

Anerkennung als Nazi-Opfer?

Mit der vorzeitigen Entlassung der Täter war der Fall noch immer nicht abgeschlossen. Die Angehörigen der Ermordeten stellten Anträge auf Entschädigung als Nazi-Opfer. Die hierfür vorhandenen Dokumente sind umfangreich und zum Teil ebenso widersprüchlich. Während die Ansprüche der Angehörigen des Arztes, dessen nazikritische Haltung bekannt gewesen sei (allerdings ohne zeitliche Festlegung), anerkannt wurden, erfuhren die Angehörigen des Bürgermeisters eine Ablehnung.

Die Entschädigungskammer des Landgerichts Braunschweig stellte in dem Urteil vom 23. Dezember 1955 u.a. fest:

Die Entschädigungsbehörde lehnte ab, „da sie aufgrund der Strafakten als erwiesen ansah, daß Jürgens nicht aus eigenem Entschluß, sondern infolge eines Missverständnisses über die Bedeutung des von der Kreisleitung ergangenen Befehls zur Öffnung der Sperren gehandelt habe. Mit Rücksicht darauf, daß die Einwohner mit Bekanntwerden des von Dr. Zschirpe weitergegebenen Befehls der Kreisleitung von sich aus das Zerstörungswerk begonnen hätten, sei auch nicht erwiesen, daß Jürgens aus eigener Gewissensentscheidung heraus tätig geworden sei. Im übrigen war die Entschädigungsbehörde der Auffassung, daß etwaige Ansprüche dadurch untergegangen seien, daß Jürgens durch seinen Parteibeitritt der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Vorschub geleistet und diese Vorschubleistungen auch nicht durch aktiven Widerstand ausgeglichen habe.“ Weiter heißt es u.a.:
„Diese Vorschrift (§ 14 BEG, § 1 BEG) gewährt Entschädigungsansprüche demjenigen, der in der Zeit vom 30.1.1933 bis zum 8.5.1945 wegen seiner gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung usw. durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt ist und hierdurch Schaden an Leben usw. erlitten hat. Nach Absatz 2 dieser Vorschrift wird einer Verfolgung wegen politischer Überzeugung gleichgestellt eine solche, die darauf beruht, daß der Verfolgte auf Grund eigener Gewissensentscheidung sich unter Gefährdung seiner Person aktiv gegen die Missachtung der Menschenwürde oder gegen die sittlich, auch durch den Krieg nicht gerechtfertigte Vernichtung von Menschenleben eingesetzt hat.

Die Beweisaufnahme hat nicht ergeben, daß die Voraussetzungen dieser Bestimmungen im Falle des verstorbenen Jürgens erfüllt sind.
Bis zum Parteibeitritt des Jürgens lässt sich ein klares Bild von seiner politischen Überzeugung nicht gewinnen. Nach den Aussagen der Zeugen D. und F. stand er dem politischen Konservativismus nahe. Sein politisches Interesse war jedoch offensichtlich nur gering. Darauf deuten die Bekundungen der Zeugen D., K. und Sch. Sch. sagt zwar aus, daß der Verstorbene für den Nationalsozialismus nicht viel übrig gehalten habe, während der Zeuge F. eine Äußerung des Verstorbenen wiedergibt, nach der dieser erklärt habe, sich nicht dazu entschließen zu können, dieser „Verbrecherorganisation“ beizutreten. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hat der Verstorbene den Nationalsozialismus abgelehnt, ohne sich jedoch zu einer entschiedenen Gegnerschaft aufschwingen zu können. Die von dem Zeugen F. bekundete und im Jahre 1933 getane Äußerung „Verbrecherorganisation“ reicht allein nicht aus, eine gegen den Nationalsozialismus gerichtete politische Überzeugung als erwiesen anzusehen, da sie möglicherweise im Zusammenhang mit der Aufforderung, sein Bürgermeisteramt niederzulegen, also im Unmut gefallen ist. Das spätere Verhalten des Verstorbenen widerspricht aber einer Gegnerschaft. Der als Bürgermeister eingesetzte und in diesem Posten viele Jahre erfolgreich tätige Jürgens war lebensklug und erfahren genug, um sich darüber im klaren zu sein, daß sein Eintritt in die NSDAP eine erhebliche Förderung der Partei sein mußte, selbst wenn die Beweggründe seines Mitgliedschaftserwerbes keine politischen, sondern persönliche und berufliche waren. Wenn ein Mann in seiner Stellung es mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, der NSDAP beizutreten, – mag dieses auch aus durchaus anständigen Motiven heraus geschehen sind, – so kann jedenfalls von einer gegen den Nationalsozialismus gerichteten Überzeugung nicht die Rede sein.
Aber selbst wenn er als Überzeugungsgegner anzusehen wäre, bestünde ein Entschädigungsanspruch nur dann, wenn er wegen seiner Überzeugung verfolgt worden wäre. Das bedeutet, daß die verfolgenden Stellen oder Personen seine ns-feindliche Einstellung erkannt und zum Anlaß einer Gewaltmaßnahme genommen hätten.

Auch dafür hat die Beweisaufnahme nichts ergeben. Die Zeugen D. und N. haben bekundet, daß seitens der Dienststellen der NSDAP keine Veranlassung bestanden habe, in dem Verstorbenen einen politischen Gegner zu vermuten. Soweit Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen etwa deswegen bestehen, weil sie Funktionäre der NSDAP waren, werden Zweifel dadurch beseitigt, daß sich einmal aus den Aussagen der Zeugen K. und Sch. das geringe politische Interesse des Verstorbenen erkennen lässt, und zum anderen aus der Tatsache, daß die verantwortlichen Stellen den Verstorbenen 5 Jahre nach der sogenannten Machtergreifung in seinem Posten beließen, obwohl er nicht Parteimitglied war, und ihn dann 1938 in die Partei aufnahmen, hervorgeht, daß er als politisch unbedenklich galt.

Auch die Gründe und Umstände seiner Ermordung lassen nicht auf eine Verfolgung aus Gründen seiner politischen Überzeugung schließen. Die Täter kannten den Verstorbenen so gut wie gar nicht. Seine politische Einstellung dürfte ihnen daher völlig unbekannt gewesen sein. Wie die Feststellungen des schwurgerichtlichen Urteils ergeben, ist Jürgens von fanatisierten und irregeleiteten HJ-Angehörigen ums Leben gebracht worden, weil er sich dem militärischen Befehl des „Aushaltens bis zum Letzten“ ihrer Meinung nach widersetzt hatte, nicht aber deswegen, weil er in den Augen der Täter als politischer Gegner erschien. Daß der Durchhaltebefehl und die damit verbundene Androhung der Todesstrafe für Zuwiderhandlungen von der Kreisleitung der NSDAP ergangen war, macht die Tötung des Jürgens nicht zu einer politischen Verfolgung. Dieser Befehl, so unmenschlich und unsinnig er auch war, richtete sich gegen jeden Zuwiderhandelnden ohne Rücksicht auf seine politische Überzeugung, und war entsprechend der Einschaltung von Parteistellen in die militärischen Aufgaben militärischen Charakters. War die Zivilbevölkerung einmal durch derartige Anordnungen unter Kriegsrecht gestellt, so kann die Ahndung eines Verstorbenen hiergegen ebenso wenig, wie bei einem Soldaten, als eine politische Verfolgung angesehen werden, wenn auch diese drakonischen Befehle im wesentlichen keinen anderen Zweck hatten, als den Todeskampf der NSDAP hinauszuzögern. Darin allein liegt nach Auffassung der Kammer noch keine Verfolgung wegen einer gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung.“

In einem weiteren Bescheid zur Rolle des Bürgermeisters bei der Abräumung der Panzersperren wird festgestellt: „… denn der Abbau der Panzersperren erfolgte nicht aus Grund eigener Gewissensentscheidung seitens des verstorbenen Jürgens, sondern die Einwohner von Schandelah begannen von sich aus mit der Räumung der Panzersperren, nachdem sich die Nachricht über die Drahtfunkdurchsage der Kreisleitung infolge eines Missverständnisses als Befehl zum Abreißen der Panzersperren wie ein Lauffeuer bei der Bevölkerung verbreitet hatte. Der Verstorbene hat sogar, nachdem er auf seine telefonische Rückfrage bei dem Volkssturmbataillonführer B. auf die Unrichtigkeit seiner Annahme hingewiesen worden war, sofort versucht, dem weiteren Zerstörungswerk Einhalt zu gebieten bzw. die Räumung der Sperren wieder Rückgängig zu machen.“ Der bereits mehrfach erwähnte Oberleutnant Heinz K. machte im Oktober 1955 zum Abriß der Panzersperren eine Aussage, die u.a. so lautet: „Herr Jürgens – und der später hinzugekommene Ortsgruppenleiter erhielten meine Anweisung, die Pz-Sperren in Schandelah wieder bis 18 Uhr des 10.4.1945 aufbauen zu lassen. Bei meiner abendlichen Kontrollfahrt gegen 19 Uhr stellte ich fest, daß alle Pz-Sperren in Schandelah wieder aufgebaut worden waren.“

Straßenschilder in Schandelah mit teilweise unberechtigtem Inhalt (Bilder links und recht)


Abschrift eines Briefes:

An die Kreisverwaltung
Braunschweig
Juli 1947

Betr.: Anerkennung als Opfer des Faschismus
Bezug: Ihr Schreiben vom 8.7.1947

Zu o.a. Schreiben teilen wir folgendes mit: Es ist von hieraus schwer festzustellen ob sich Jürgens oder Zschirpe innerhalb der NSDAP propagandistisch betätigt haben. Jürgens war von 1928 bis zu seinem Tode 1945 Bürgermeister der Gemeinde Schandelah. Wenn Jürgens sich nicht bereit erklärt hätte die Anordnungen der Nazisten bedingungslos auszuführen, dann wäre er auf keinen Fall 1933 bei der Machtübernahme durch die Nazis Bürgermeister geblieben. Hieraus ist zu schließen, daß sich Jürgens bedingungslos für den Nazismus eingesetzt haben muß. Ob die Gemeindevertretung es verantworten kann, den p.Jürgens trotz seiner Parteizugehörigkeit als Opfer des Faschismus anzuerkennen, mag dahingestellt bleiben. Es kann evtl. aber möglich sein, daß man Jürgens aus Mitleid zum Opfer des Faschismus zählen würde.
Für die Gemeindeverwaltung
Diersing, handschriftliche Unterschrift
Gemeindedirektor

Quelle: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, 4 Nds, Zg. 41/1992, Nr. 2937

Biographische Hinweise:

Heinrich Jürgens, am 20.8.1874 in Schandelah geboren.
Er stand der rechtsradikalen DNVP und dem Stahlhelm nahe. Der NSDAP ist er am 1. Mai 1937 beigetreten.
Er war Mitglied in NS-Nebenorganisationen:
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
Reichsnährstand
Reichsluftschutzbund
NS-Reichskriegerbund
Feuerschutzpolizei

Dr. Fritz Zschirpe, geboren am 5.5.1884 in Grossenstein/Thüringen
Dr. Zschirpe war Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) ab ca. 1936. Er hat ausländische Sender gehört und seine Kenntnisse auch weitergegeben. Die Dokumente deuten an, dass seine (ohne zeitliche Festlegung) NS-Gegnerschaft bekannt war.

Aussage des Geschäftsführers der Kassenärztlichen Vereinigung, Josef R., vom 19.5.1956:
u.a.: “Ich habe es selbst beobachtet, daß Dr. Zschirpe auf der Dienststelle des öfteren heftige Kritik am Nationalsozialismus geübt hat. Wir haben ihn deswegen wiederholt zur Vorsicht gemahnt, da er sich sehr impulsiv äußerte.“

Zschirpe wurde von ORR. A.D. Dr. Voigt als ausgesprochener und aktiver Gegner des Nationalsozialismus bezeichnet.

OKD Meyer, Landkreis Braunschweig: “Es war amtsbekannt, daß Dr. Zschirpe eine antinazistische Überzeugung besessen und aus dieser heraus gehandelt hat.“

Ein Herr Hayet aus Les Touches de Verigny, Frankreich, (Gefangener des KZ Schandelah) bescheinigte dem Verstorbenen ausdrücklich, daß dieser einer der seltenen Männer gewesen sei, die Nazihäftlingen ärztlich und menschlich beigestanden hätten.

Anmerkungen zum Heimatbuch-Bericht von Hermann Fischer:

Gedenkstein-Text:
“Für Freiheit und Recht zum Wohle der Gemeinde mußten am 12. April 1945 Bürgermeister Heinrich Jürgens und der Arzt Dr. med. Fritz Zschirpe ihr Leben lassen.“
Das Todesdatum beider Männer ist der 11. April. Laut Schwurgerichtsurteil sind sie nicht für „Freiheit und Recht zum Wohl der Gemeinde“ umgekommen.

“Dr. Zschirpe hielt sich am Vormittag dieses 11. Aprils in Braunschweig auf und unterrichtete Bürgermeister Jürgens telefonisch von der aussichtslosen Lage und über den genauen Stand der feindlichen Linie.“
Eine falsche Darstellung: Weder hielt sich Dr. Zschirpe in Braunschweig auf, noch hat er mit Bürgermeister Jürgens telefoniert und schon gar nicht hat er ihn über feindliche Linien informiert.

Über die Panzersperren:
“Errichtet wurden sie nicht wieder.“
Bürgermeister Jürgens hat nach der Auseinandersetzung mit Oberleutnant K. die Wiedererrichtung angeordnet. Bei der Kontrollfahrt von K. um 19 Uhr standen sie wieder.

Anklage gegen Jürgens und Zschirpe:
“….. wegen Sabotage und defätistischen Verhaltens.“
Nur von Zschirpe waren „defätistische“ Äußerungen bekannt, keineswegs von Jürgens. (Eine neue Aufgabe der Schandelaher Heimatforschung sollte es nun sein, Zschirpes Verhalten in der NS-Zeit zu recherchieren.)

“Vor Mitternacht setzte sich ein Trupp mit in Richtung Schandelah in Bewegung.“
Es handelte sich um Motorräder.

“… wurde von einem auf Jürgens Hof arbeitenden Polen die Leiche Heinrich Jürgens gefunden.“
Die Leiche wurde vom Neffen des Bürgermeisters gefunden.

Eine Bitte an Schandelaher Einwohner:

Ich suche Dokumente und/oder Fotografien aus Schandelah über die Panzersperren und über das Konzentrationslager im Wohld – und andere Ereignisse der Nazizeit.

Nachtrag 1:

Ein paar Tage nach der Fertigstellung der obigen Dokumentation erschien das Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel. Ich hatte gehofft, dass der von Herman Fischer angekündigte Aufsatz hier nicht erscheint. Meine Hoffnung trog. Er ist erschienen. Er wäre besser nicht gedruckt worden. (siehe auch Nachtrag 2)

Fischer zeichnet hier auf seine persönliche Art und Weise ein Bild des Bürgermeisters. Der Text soll hier nicht veröffentlicht werden, da Teile davon bereits oben aus der BZ dokumentiert sind. Einen Satz möchte ich allerdings zitieren: „Als Zeitzeuge möchte ich hier meine persönliche Erinnerung an die beiden Männer und ihr Umfeld zum Ausdruck bringen, die die Dorfbevölkerung mit ihrem couragierten Handeln schützen wollten.“ (Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel 2008, Seite 107 ff)

Im gleichen Buch erscheint ein ausführlicher Bericht über den Vorsteher und Bürgermeister von Klein Schöppenstedt, Albert Haberland, der das Amt von 1914 bis 1945 innehatte. Besonders interessant sind hier die Passagen, mit denen der Autor beschreibt, wie Haberland 1933 im Amt bleiben konnte und wie er 1945 entfernt wurde – nicht zuletzt auch der Bau der Panzersperren. (Diese Beschreibungen enthalten beschönigende Vermutungen und falsch erscheinende Darstellungen.)

Da Klein Schöppenstedt nicht weit entfernt von Weddel und Schandelah liegt, werden auch Jürgens und Zschirpe erwähnt. Ich möchte nur eine Anmerkung (Seite 67) zitieren: „Die Erschießung beider Männer in der Nacht vom 11. auf den 12. April durch Mitglieder einer HJ-Kompanie stellt ein besonders trauriges Ereignis aus nächster Nachbarschaft dar. Der Vorwurf lautet, den Bau von Panzersperren verhindert und bereits fertiggestellte Sperren zerstört zu haben.“

Ein mir immer wieder begegnendes Problem historischer Beschreibungen ist das Problem, dass Historiker andere Historiker gedankenlos zitieren oder von ihnen blauäugig abschreiben. Das ist hier nun wieder geschehen. Nein, noch viel schlimmer, hier gibt es nun eine ganz neue Version: Zschirpe und Jürgens hätten sogar den Bau von Panzersperren verhindert…..? (Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel 2008, Seite 48 ff)

Ich wünsche mir sehr, dass diese Falschdarstellungen im nächsten Heimatbuch berichtigt werden.

Nachtrag 2:

Leserbrief in der Braunschweiger Zeitung am 21.12.07

Zum Heimatbuch 2008 des Landkreises Wolfenbüttel:
In einer ZDF-Sendung über die Deutsche Wehrmacht wurde berichtet, in Aachen sei bis vor kurzem ein Nazi-General als Retter der Stadt geehrt worden. Nun habe ein Historiker in Archiven geforscht und herausbekommen, dass genau das Gegenteil zutrifft. Ein Nazi wurde zum Helden gemacht, und nun ist der Held wieder ein schlichter Nazi. Peinlich für Aachen.
Peinlich für Schandelah und den Landkreis Wolfenbüttel ist der im Heimatbuch 2008 veröffentlichte Artikel über den Mord an Schandelahs Bürgermeister Jürgens und dem Arzt Dr. Zschirpe. Der Beitrag enthält Beschönigungen und zum Teil falsche Darstellungen. Gerade in der Zeit, in der wir erleben, wie hier im Landkreis Wolfenbüttel Neonazis versuchen, die NS-Geschichte in ihrem Sinne zu vermitteln, sollte der Landrat, der ja auch gegen die NPD kämpft, darauf achten, dass ein letztlich die NS-Zeit beschönigender Artikel nicht einfach so ins Heimatbuch gerutscht wird.
Wie passt das zusammen mit der im Kreishaus immer noch stattfindenden Ausstellung über eine jüdische Lyrikerin? Wer sich anhand eines vor allem auch im Staatsarchiv Wolfenbüttel recherchierten Artikels über die Schandelaher Morde vom11. April 1945 informieren möchte, möge sich meine Website ansehen: www.ns-spurensuche.de.
Jürgen Kumlehn, Wolfenbüttel

Quellen:

  • Bauer, Dr. Fritz u.a. Hg., Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945 – 1966, Band V, Amsterdam 1970, Seite 321 – 357.
  • Bauer, Dr. Fritz u.a. Hg., Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945 – 1966, Band VIII, Amsterdam 1972, Seite 141 – 150.
  • Braunschweiger Zeitung, Kriegsende, Artikel der BZ im Jahre 2005, Nr. 2, 2005
  • Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel 1999, Seite 79 ff
  • Klinger, Franz, Dorfchronik von Schandelah, Schandelah 1928, Seite 125 ff
  • Noakes, Jeremy, The Nazi-Party in Lower Saxony, Oxford 1971
  • Lauterbacher, Hartmann, Erlebt und mitgestaltet, Memoiren des ehem. BS-Gauleiters und seine Unverbesserlichkeit, Preussisch Oldendorf 1984.
  • Schimpf, Eckard, Heilig, Die Flucht des Braunschweiger Naziführers auf der Vatikan-Route nach Südamerika, Braunschweig 2005
  • Schultz. Jürgen, Die Akademie für Jugendführung der Hitlerjugend in BS, Braunschweig 1978
  • Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel

„Geschichte wiederholt sich – erst als Tragödie, dann als Farce.“

Karl Marx