Beschwerde


Abschrift eines Originaldokuments

„Deutsche Asphalt- und Tiefbau A.-G.
Niederlassung Braunschweig
Braunschweig, den 9.12.44
E/We.

An Kalk- und Zementwerke Schandelah G.m.b.H.
Betriebsdirektion S c h a n d e l a h

Betr: Pfandmarken für Zementsäcke

Wir belasten unsere dortige Baustelle mit einem Betrag von RM 2.703,80 an Sackpfandgebühren für die nach dort gelieferten Zementmengen. Dafür erhielt die Baustelle von uns Pfandmarken, für die bei der Rückgabe zusammen mit den leeren Säcken der Pfandbetrag vom Altpapierhandel erstattet werden kann. Von unserer örtlichen Bauleitung erfahren wir, dass es nicht möglich ist, die entleerten Papiersäcke zurückzugeben, da sämtliche anfallenden Zementsäcke von den Häftlingen mit Beschlag belegt worden sind. Trotz aller, von unserer Bauleitung gemachten Einwendungen, war es nicht möglich, die entleerten Säcke zum Zwecke der Weiterverwendung dem Altpapierhandel wieder zuzuführen. Wir sehen uns deshalb genötigt, Ihnen für den dadurch entstandenen Verlust die Pfandgebühr in Rechnung zu stellen und bitten in Zukunft darum bemüht zu bleiben, dass diesem Zustand Abhilfe geschaffen wird.

Eine ordnungsgemäße Belastung lassen wir in den nächsten Tagen zugehen.

Heil Hitler“ (Unterschrift)