Friedrich A. Knost


Präsident des Verwaltungsbezirks Braunschweig 1956 – 1964

Friedrich August Knost, 1899 – 1982, „Globke von Braunschweig“ ?

Im Braunschweigischen Biographischen Lexikon (19. und 20. Jahrhundert) ist seine Vita kurz dargestellt. (Scheel, Seite 328 f)

“Nach dem in Osnabrück 1918 bestandenen Abitur studierte K. Rechts- und Staatswiss. in Göttingen und wurde 1921 mit der Diss. über „Das Grundeigentum im mittelalterlichen Osnabrück“ promoviert. Die beiden juristischen Staatsprüfungen bestand er 1921 und 1925. Danach begann seine berufliche Tätigkeit in der preuß. Verwaltung bei dem Landratsamt in Merseburg (1925/ 26) und bei der Regierung in Kassel (1926 – 1934). Weitere Stationen seiner beruflichen Laufbahn bis 1945 waren in Berlin das Reichssippenamt (1934/ 35, 1939-1943), das Reichsministerium des Inneren (1935/36), die preuß. Bau-und Finanzdirektion (1936,1937 -1939) und die Regierung in Osnabrück (1943-1945).

Im Innenministerium verfaßte er 1936 zusammen mit seinem Dienstvorgesetzten Ministerialrat Dr. B. Lösener einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen, von dem bis 1943 fünf Auflagen erschienen. Wegen dieser Publikation und seiner Tätigkeit im Reichssippenamt ist er Anfang der 60er Jahre scharf kritisiert und angegriffen worden. Da ihm keine juristisch strafbaren Handlungen während der NS-Zeit nachgewiesen werden konnten, hatten es die Alliierten 1946 zugelassen, daß sich auch der demokratische Rechtsstaat der hervorragenden Kenntnisse des Verwaltungsjuristen bedienen konnte. K. wurde bei der Entnazifizierung 1948 mit der Begründung, daß er „stets den Zielen und der Ideenwelt des NS gegenüber eine scharf ablehnende Haltung“ gezeigt habe, in Kategorie 5 eingestuft, so daß er im Lande Nds. 1950 Regierungsdirektor und 1952 Regierungsvizepräsident in Stade werden konnte.

Nach kurzer Tätigkeit als Abteilungsleiter im nds. Kultusministerium trat er 1954 das Amt des Kurators der Univ Göttingen an. Als Nachfolger H. Schlebuschs Präsident des Verwaltungsbezirks Brsg von 1956 -1964, machte er sich insbesondere um die Bewältigung der Zonenrandprobleme sowie die Unterbringung der Flüchtlinge und ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration verdient. Nebenamtlich versah K. zahlreiche Ehrenämter: Mitglied der Kirchenregierung der Brsg. Landeskirche (1958-1964), Präsident des Landesverbandes Brsg im DRK, Vorsitzender und Ehrenmitglied des Brsg. Gesch.vereins (1956-1968), erster Vorsitzender des Harzvereins für Gesch. und Altertumskunde (1958-1965). 1959 verlieh ihm die TH Brsg den Titel eines Ehrensenators. Von den Städten Gandersheim, Goslar, dem Landkreis Helmstedt und dem DRK erhielt er Ehrenzeichen. Während seines Ruhestandes engagierte sich K. als Präsident des Bundesverbandes der dt. Standesbeamten, in dessen Zs. „Das Standesamt“ er bereits von 1931 -1944 340 Beitr., darunter vier große Aufsätze, veröffentlicht hatte.“

Knost und Eulenspiegel

Knost war auch Mitglied im Schöppenstedter „Freundeskreis Till Eulenspiegels“, einem zeitweiligen Sammelbecken aus der Nazi-Mitmach-Zeit übrig gebliebener Prominenter und Künstler. Heinz Mollenhauer aus Braunschweig, Rechtsanwalt und Heimatforscher, nannte Knost in Erinnerung an das vergangene Herzogtum „unseren Landesvater“. Landesvater Knost hat sich recht oft mit dem Schalk aus Kneitlingen, der übrigens nie Schöppenstedt besucht hat, befasst. 1962 gedachte er in dem Magazin „Niedersachsen – Zeitschrift für Heimat und Kultur“, herausgegeben von dem Nazi-Zeit-Überbleibsel, Eulenspiegel-Mitglied und Freund Georg Grabenhorst, seines „Landeskindes“ Till Eulenspiegel aus Kneitlingen und behauptete immerhin:

Die Eulenspiegel seien der Sauerteig, die die träge stagnierende Weltordnung zwar stören, “zugleich aber Leben und Bewegung schaffen, die Hechte im Karpfenteich oder, wenn ich es sehr gebildet ausdrücken soll, ein Teil jener Kraft, die stets das Böse will und doch das Gute schafft.“ Eulenspiegel gleiche aber auch den “alten Hofnarren, die den Fürsten der Welt den Spiegel der Welt vorhielten,“ und er sei ein Frondeur gegen die Ordnung. Seiner Ansicht nach lebe die Ordnung aus der Spannung: “Und solange diese Spannung durch Narretei und Schelmentum nach Eulenspiegelart gehalten wird, so lange ist es der Ordnung nicht nur ungefährlich, sondern sogar nützlich. Töricht erscheine es vielen Menschen, sich angesichts der apokalyptischen Situation von Welt und Menschheit einem landfahrenden Till Eulenspiegel zu verschreiben, sich ihn zum Vorbild zu erwählen.“ Diesen schlecht Beratenen sei im Zeichen des Till Eulenspiegel gesagt: “Wir flüchten uns nicht in die seichte, harmlose Lustigkeit. Wir suchen nicht Zuflucht vor den Nöten des Alltags bei den Spaßvögeln und Witzbolden, Conférenciers der Kabaretts, wir betäuben uns nicht mit einem Lachen, das verstimmt und hilflos ist, wenn die Not des Alltags und überhaupt des Daseins uns überfällt.“

Als Mensch mit Humor werde alles Schwere erträglich, “jede Schuld überwindbar“, jede Torheit belächelbar; und mit gelassener Sicherheit werde das Richtige getan, wo der Grübler und der Klügler in den Irrungen und Wirrungen der Zeit vom rechten Wege abgekommen sei.

Ein Frondeur gegen die Ordnung war Knost nie, eher war er ein Überwinder von Schuld, der allerdings in seinen drei gehorchenden Beamtenlaufbahnen in der Weimarer Republik, in der Nazizeit und in der Bundesrepublik nie vom jeweils rechten Weg abgekommen war. Ein „Deutscher Beamter“ eben, ein gehorsamer Diener jedweder Obrigkeit. Wie er es geschafft hat, mit dem Satz: … „stets den Zielen und der Ideenwelt des NS gegenüber eine scharf ablehnende Haltung“ entnazifiziert zu werden, ist eines der Rätsel der Adenauerschen Restaurationszeit.

Knost, ein williger Beamter

Im Alter von 33 Jahren wurde Knost bei der Kasseler Regierung 1932 zum Regierungsrat befördert. Eine Beurteilung des Regierungspräsidenten im Februar 1929 war für Knost sehr gut ausgefallen. Sein Vorgesetzter bescheinigte ihm vor allem die Befähigung, in “besonderer Weise“ für die staatliche Polizei verwendbar zu sein. Knost sei “eine Persönlichkeit, die mit einer raschen Auffassungsgabe, energischer Arbeitskraft und gutem Stil große Gewissenhaftigkeit, Gründlichkeit und Schnelligkeit bei der Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben verbunden hat.“ Seine Mitgliedschaft in der Demokratischen Partei (1929 – 1932) und die Umsetzung seiner Talente in der Kasseler Polizei zum Beispiel gegenüber der Nazi-Bewegung brachte ihm die lang anhaltende Feindschaft einiger Naziführer ein, besonders aber des künftigen Polizeipräsidenten Pfeffer. In seinen Erinnerungen lobte der damalige SPD-Regierungspräsident Ferdinand Friedensburg seinen ehemaligen Regierungsassessor als “beseelt, fleißig, zuverlässig und im wahrsten Sinne tüchtig“.

Nach dem Machtwechsel stand Knost vor der Frage, in die NSDAP einzutreten oder sich den zu erwartenden Schwierigkeiten auszusetzen. Weil Mitglieder der Weimarer Parteien nicht befördert werden sollten, trat er am 20. April 1933, Hitlers erstem Geburtstag als Reichskanzler, der Partei bei. Er bekam die Mitgliedsnummer 3.514.391 mit offiziellem Eintrittsdatum 1.5.33. Ein Jahr später beurteilte ihn sein Vorgesetzter als guten Vortragsredner und besonders Kundigen in Standesamtssachen. Seine herausragenden Fähigkeiten müssen sich bis Berlin herumgesprochen haben, denn im Juni 1934 bat der „Reichssachverständige für Rasseforschung beim Reichsinnenminister“ darum, Knost für eine dortige Aufgabe zu beurlauben.
Der Kasseler Regierungspräsident wollte ihn nicht missen, stimmte aber dem Wechsel schließlich doch zu: “Da er sich aber für die Stelle, für die er in Aussicht genommen ist, besonders interessiert und auch über Standesamtssachen sowohl in Fachzeitschriften Aufsätze geschrieben hat, und es auch im staatlichen Interesse liegt…;“ mit einer Rückkehr rechnete er nicht. Knost begann am 20. August eine Tätigkeit bei der Reichsstelle für Sippenforschung. Diese neue Behörde hatte die Aufgabe, “eine gesetzlich verbindliche Entscheidung über die Abstammung zu treffen und zu bescheinigen.“

Im Januar 1935 beurteilte der Sachverständige für Rasseforschung seinen neuen Mitarbeiter: “Dr. Knost hat die in ihm gesetzten Erwartungen voll erfüllt. Er ist ein verantwortungsbewußter Beamter, der selbständig sorgfältig arbeiten gewohnt ist, und der gerade für den ihm in meiner Dienststelle zu erfüllenden Aufgabenkreis ein persönliches Interesse, gute Spezialkenntnisse und langjährige praktische Erfahrungen besitzt. Neben der Beteiligung an laufenden Arbeiten meiner Dienststelle hat Dr. Knost an der Ausarbeitung des Entwurfs zum Sippenamtsgesetz besonders mitgearbeitet, die Begründung dazu entworfen und auch schon mit Vorarbeiten zu den Ausführungsvorschriften zum Gesetz, für die Einrichtung und Ausgestaltung der Sippenbücher und Sippenblätter sowie für die zu schaffenden Formblätter im Mitteilungs- und Fortschreibungsverfahren begonnen.“ Da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes noch erhebliche Mehrarbeit anfallen werde, könne er nicht entbehrt werden. Mit Rücksicht auf die weiteren Arbeiten zur Durchführung des Blutschutzgesetzes und die dadurch entstehenden Aufgaben, sollte Knost für die Dauer eines Jahres weiter in die Abteilung I des RuPrMdI abgeordnet werden.

Im „Einheits-Familienstammbuch mit Sippen- und Ahnentafel“ heißt es u.a. im Geleit: …“in der Zeit der völkischen Gemeinschaft des deutschen Volkes dürfe niemand mehr ohne Familiengeschichte sein. Wenn irgendwo in der Familie eine Krankheit aufgetaucht sei, körperlicher oder geistiger Natur, die früher als Makel verschwiegen worden ist, so sei es heutzutage der einzige Makel, anderen Familienmitgliedern diese Erkenntnisse vorzuenthalten. Wer hier nicht ehrlich und offen handele, bringe seine gesamte Sippe in Ge- fahr: Es gilt, für unser ganzes ferneres Geschlecht aufwärts zu leben, um ihm ein Segen zu werden. Wer nicht so handelt und wer insbesondere durch Verschweigen oder gar durch ungenaue Eintragungen das Bild von der Vergangenheit seiner Familie verfälscht, der lebt abwärts und wird ein Unsegen für sich und die Gesamtheit sein.“ Die Allgemeinheit fordere heute von jeder Familie den Nachweis, wie sie “blutmäßig“ eingeordnet sei.

Seine vorübergehende Versetzung zur Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin hatte offenbar mit den Versuchen seiner Kasseler Gegner um Pfeffer zu tun, die ihm immer noch politische Unzuverlässigkeit vorwarfen.
Obwohl der Kasseler Gauleiter Weinreich Berlin mitteilte, Knost sei nicht in besonders krasser Form als Gegner der NSDAP hervorgetreten, hatte er keine Ruhe vor Denunziationen.

Am 11. Februar 1936 berichtete die Kasseler Gestapo: “Einem Gerücht zufolge soll der frühere Regierungsrat Knost, jetzt Sippenamt Berlin, in einer Vertrauensstellung bei Minister Frick verwendet werden. Knost war hier bis zum Umsturz als Gegner der NSDAP bekannt. Er soll der Demokratischen Partei und der Eisernen Front angehört und an deren Veranstaltungen teilgenommen haben. Fest steht, daß er ein intimer Mitarbeiter des damaligen sozialdemokratischen Regierungspräsidenten war, in dessen Fahrwasser segelte und aktiv marxistische Politik betrieb. Ich selbst,“ so der Berichterstatter, “bin gelegentlich einer geselligen Zusammenkunft im Herbst 1932 mit Knost zusammengekommen. Knost hetzte in einer infamen und niederträchtigen Weise gegen die Person des Führers, wie ich es in der Kampfzeit selten gehört habe. Er sprach vom Führer von einem ungebildeten Ausländer, einem Mann mit mäßiger österreichischer Dorfschulbildung und kleinem Gefreiten. Er hörte mit seiner unverschämten Rederei erst auf, als ich ihm gegenüber außerordentlich grob wurde. Bezeichnenderweise fiel er daraufhin sofort um und war von auffälliger Liebenswürdigkeit, als ich mich bald darauf verabschiedete.“

Ein paar Tage später erhielt Knost Rückendeckung vom Vizepräsidenten Jerschke: “Mir gegenüber hat Knost bekannt, er sei nie ein überzeugter Anhänger der Demokratischen Partei gewesen. Sein Eintritt in die Partei (Staatspartei) und seine Tätigkeit als politischer Dezernent seien vielmehr auf den persönlichen Einfluß oder auf direkte Anordnung Dr. Friedenburgs erfolgt. Nach seiner Ansicht habe ihm eine persönliche Gegnerschaft gegen die Rechtsparteien und insbesondere gegen die NSDAP immer ferngelegen. Knost habe es auf politischem Gebiet an Charakterfestigkeit gefehlt, und er habe, wie so mancher Mitläufer in früherer Zeit, der Versuchung einer Konjunktur-Politik unterlegen, da ihm eine persönliche Gegnerschaft gegen die Bewegung nicht zur Last gelegt werden könne.“ Knost’s Abteilungsleiter stellte nun fest, “daß wegen jahrelang zurückliegender Äußerungen kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, nachdem Knost volle 3 Jahre unter dem neuen Regime gut gearbeitet hat.“

Knost bestritt die gegen Hitler gerichteten Äußerungen. Im Gespräch war es um eine Rede Hitlers gegangen, die er am 7. Januar während des Wahlkampfes in Schaumburg-Lippe gehalten hatte. Pfeffer hatten die Äußerungen Knosts darüber offenbar so mißfallen, dass er sie erneut zum Anlaß nahm, den Regierungsdirektor zu denunzieren. Knost rechtfertigte seine Äußerungen in einem ausführlichen Vermerk. Er dokumentiert die beispielhafte Anpassung eines Beamten unter die neuen Machtverhältnisse und markiert den Beginn der Karriere eines willigen Mithelfers: “Auf die Frage Pfeffers, was der Führer gesagt habe, erklärte ich – einen Augenblick überlegend und eine Synthese zwischen der damaligen Staatsauffassung und den Gedankengängen des Führers suchend, die gleichzeitig auch meine Zustimmung ausdrücken sollte; „Es war eine demokratische Rede.“ Darauf brauste Herr Pfeffer auf und fuhr mich an: „Wer sowas sagt, ist ein Idiot.“ Im Hinblick darauf, daß diese Bemerkung in einem Haus fiel, in dem wir beide Gast waren, ließ ich meiner berechtigten Empörung keinen Raum und setzte Herrn Pfeffer, der meine Antwort offenbar parteipolitisch aufgefaßt hatte, sachlich auseinander, wie ich sie gemeint hätte. Der Führer habe von der Notwendigkeit der Kameradschaft der Volksgenossen untereinander gesprochen: Standesvorurteile und Standesdünkel müssten verschwinden. Bevor das nicht erkannt und aus dieser Erkenntnis die notwendigen Folgerungen gezogen seien, würde an einem Wiederaufstieg Deutschlands nicht zu denken sein. Das Geschick werde uns immer tiefer ins Elend stürzen, bis wir alle im gleichen Elend sitzend zur Kameradschaft gezwungen sein würden. Des weiteren hob ich hervor, daß der Führer gegenüber der Reichskanzlerschaft von Schleichers und der Bracht-Diktatur in Preußen die Gründung und Verwurzelung der Regierung im Volk und in dessen Vertrauen gefordert habe. All das seien Gedanken, die für mich das Wesen der Demokratie ausmachten, und aus diesen Erwägungen heraus sei meine Antwort auf die Frage nach dem Charakter der Rede des Führers zu verstehen. […]
Sodann aber hatte ich immer den Wunsch, den Sachverhalt gelegentlich mit Herrn Pfeffer zu erörtern. Ich hatte zu diesem Zweck im Frühjahr 1933 die anliegenden Zeitungsausschnitte aufgehoben, die meine Auffassung bestätigen, da die NSDAP die ideale Form der Demokratie als Staatsgrundlage bejaht.“

Knost bestätigte (ungewollt) die Auffassung des Vizepräsidenten Jerschke, der ihm ungenügende Charakterfestigkeit und Mitläufertum bescheinigt hatte: “Das mir vorgeworfene Verhalten entspricht auch nicht meiner allgemein-menschlichen und politischen Haltung und würde zudem gerade an dem fraglichen Abend gar nicht zu verstehen sein. Schon meine ganze Einstellung würde es mir verboten haben, in einem Hause, dessen sämtliche Mitglieder der NSDAP freundlich gegenüber standen, in der mir vorgeworfenen ausfallenden Weise gegen den Führer Stellung zu nehmen, erst recht gegenüber einem Gast gleich mir, von dem ich wußte, er sei hoher SA-Führer. Darüberhinaus rechnete Mitte Januar 1933 jedermann mit der alsbaldigen Machtübernahme durch die NSDAP, so daß auch aus diesem Grund die behaupteten Äußerungen schlechthin unverständlich gewesen wären. In diesem Zusammenhang darf ich bemerken, daß ich, der während der Kampfzeit der NSDAP auf der Regierung lange Jahre Polizeidezernent, unter der von Papen-Bracht Diktatur auch politischer und Pressedezernent der Regierung war, niemals politische Konflikte mit der NSDAP im Rahmen meiner Dezernate gehabt habe. Die Entscheidung über politische Ausmärsche und die Zulassung von Flugblättern oder Wahlplakaten der NSDAP für den Wahlkampf sind stets reibungslos abgewickelt worden.“

Um seine Interpretation der NS-Diktatur-Demokratie zu belegen, hatte Knost auch einen Zeitungsartikel der Kasseler Post vom 24.4.1933 beigefügt, in dem das Blatt über eine Führertagung in München berichtete. Das folgende Zitat aus einer Hitlerrede ist rot unterstrichen: “Wir nennen uns nicht eine Regierung der Demokratie. Wir reden nicht viel von Demokratie, aber wir haben in Wahrheit eine Volksherrschaft aufgerichtet. Wir fühlen uns heute als den Willensvollstrecker des deutschen Volkes.“

Die Kasseler Intrigen verhinderten zunächst eine weitere Verwendung Knosts in seinem Fachgebiet, da “sicherlich an einer so exponierten Stelle mit erneuten Angriffen politischer Natur zu rechnen ist“. Es wurde vorgeschlagen, ihn an eine Regierung zu versetzen. So mußte er ab Juni 1936 als Dezernent für das Kirchen- und Schulwesen bei der Regierung in Arnsberg arbeiten. 2 Monate später beantragte er eine zwölfmonatige Beurlaubung, um eine “wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts, des Personenstandsrechts und des Standesamtswesens“ zu schreiben. Er erhielt die Genehmigung unter Beibehaltung seiner Dienstbezüge.

Ab 1. September 1937 setzt Knost seine Tätigkeit bei der Baubehörde fort. Ende Januar 1938 ernannte ihn der Preußische Ministerpräsident zum stellvertretenden Leiter des Fürsorgeamtes für Beamte aus den Grenzgebieten. Im Dezember schlug der Leiter der Reichsstelle für Sippenforschung, ORR Dr. Mayer, nach Rückversicherung beim Stellvertreter des Führers, vor, Knost wieder in sein früheres Amt zu versetzen. Da keine Bedenken erhoben wurden, erfolgte die Versetzung zum 1. Mai 1939. Im Oktober folgte die Ernennung zum Oberregierungsrat. In der von Hitler unterzeichneten Urkunde heißt es: “Ich vollziehe diese Urkunde in der Erwartung, daß der Ernannte getreu seinem Diensteide seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllt und das Vertrauen rechtfertigt, das ihm durch diese Ernennung bewiesen wird. Zugleich versichere ich ihm meinen besonderen Schutz zu. Berlin, 27.10.1939, Adolf Hitler.“

Dem drohenden Einzug zur Wehrmacht begegnete sein Vorgesetzter mit dem Hinweis, Knost sei der einzige höhere Verwaltungsbeamte in der Behörde mit volljuristischer Ausbildung: “… ist mein allgemeiner und ständiger Vertreter in der Behördenleitung und zugleich Leiter der Abteilung I, in der Abstammungssachen bearbeitet werden. Sein Ausfall wäre für die Behörde überhaupt nicht zu ersetzen.“ Der Reichsinnenminister bestätigte die Unabkömmlichkeit am 11.12.1941 bis auf weiteres.

Im Juni 1943 erhielt Knost mit Wirkung vom 1.8.1943 die “Abordnung an die Regierung in Osnabrück“, seiner Geburtsstadt. Der Direktor des Reichssippenamtes lobte Knosts Tätigkeit in einem Brief an den Innenminister: Er sei seit einem Jahrzehnt Mitherausgeber und ständiger Mitarbeiter der „Zeitschrift für das Standesamtswesen“, deren Redaktionssekreteriat er ehrenamtlich führe und auf deren redaktionelle Ausgestaltung er starken Einfluß nehme. Außerdem besorge er die Herausgabe der wissenschaftlichen Berichte „Internationales und ausländisches Personenrecht“: “Aus seiner Feder stammt das Buch „Feststellung und Nachweise der Abstammung“, (erschienen 1939). Zusammen mit Lichter gab er das Handbuch „Deutsches und ausländisches Staatszugehörigkeitsrecht“ (1935) heraus. Es sei des weiteren verwiesen auf Knost-Maßfeller nebst Staatsangehörigkeitsvorschriften für die neuen deutschen Gebiete (1940) und auf Knost-Wagner „Handbücherei des Standesbeamten“ (11 Bände bisher). Am bekanntesten ist der von Ministerialrat Dr. Lösener in Gemeinschaft mit Knost herausgegebene Kommentar „Die Nürnberger Gesetze“, der im Jahre 1942 bereits in der 5. Auflage erschienen ist. Im Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands e.V, dessen stellvertretender Vorsitzender ich selbst bin, wirkt Dr. Knost seit fast anderthalb Jahrzehnten ehrenamtlich mit, leitet die Berliner Geschäftsstelle und ist als Justitiar ein getreuer Berater der großen Zahl der deutschen Standesbeamten. Das gesamte Verhalten des Beamten ist tadellos. Der Führer hat ihm zum 30. Januar 1943 das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse verliehen.“

Im September 1943 benannte der Reichsinnenminister dem Reichsführer SS Beamte und Angestellte, die als Berater für einen nicht näher bezeichnete Südeinsatz in Betracht kamen; an 35. Stelle stand der Name Knost. Offenbar kam er nicht zum Einsatz. Am 17.1.1944 wandelte der Reichsinnenminister die Abordnung nach Osnabrück zum 1.2.1944 offiziell in eine Versetzung um. Mitte März schlug der Regierungspräsident Knost zur Beförderung zum Regierungsdirektor vor und begründete: “Dr. Knost hat an der hiesigen Regierung zunächst das Kommunaldezernat betreut und das Gemeindeprüfungsamt geleitet. Später wurde ihm auch das Polizeidezernat, das Dezernat Handel und Gewerbe sowie die Bearbeitung der Reichsverteidigungs- und Abwehrsachen übertragen. Alle diese Arbeitsgebiete liegen bei Dr. Knost in besten Händen.“ Der Innenminister folgte dem Vorschlag im April 1945 nicht – “zumal noch 26 Regierungsdirektoren, die Inhaber von Zusatzstellen sind und außerdem auch politisch nicht belastet seien;“ vorzuziehen seien politische Beamte “und solche an der Fron“. Die Akte schließt mit einem Schreiben aus dem April 1945, in dem der Innenminister noch um weitere Auskünfte bat: “Im übrigen bitte ich, mir noch die Rufnamen und Geburtsdaten der Kinder des Knost anzuzeigen. Sollte die Ehe etwa kinderlos sein, bitte ich Sie, Knost in geeigneter Weise über die Gründe der Kinderlosigkeit zu hören und mir hierüber zu berichten.“ (Quelle: BA/FRWD, ZA VI 429, A B)

Knost, ein entnazifizierter Beamter

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“Nach Kriegsende“, so die Bezirksregierung Weser-Ems, “hat Dr. Knost nach zwischenzeitlicher Suspendierung vom Amt auf Anordnung der Militärregierung am 1.11.46 seinen Dienst bei der Regierung in Osnabrück wieder aufgenommen. Mit Wirkung vom 1.1.1950 ist Dr. K. an die Regierung Stade versetzt und gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des dortigen Regierungspräsidenten beauftragt worden. Nach einer kurzen Tätigkeit im Niedersächsischen Kultusministerium wurde er 1954 zum Kurator der Universität Göttingen ernannt.“ Am 1. Januar 1956 kam er nach Braunschweig. Im Rahmen der Entnazifizierung habe Knost – nach eigener Aussage – “zweimal vor Entnazifizierungskammern gestanden und sei in Gruppe V (Unbelastet) eingestuft worden.“

In vorliegenden Laudationes sind konkrete Hinweise auf Knosts NS-Vergangenheit nicht aufzufinden. Niedersachsens Innenminister August Wegmann führte Knost am 4. Januar 1956 in sein neues Amt als Präsident des Verwaltungsbezirks Braunschweig ein und erläuterte die besondere Stellung des politischen Beamten, der des Vertrauens der Landesregierung bedürfe. Loyalität gegenüber der Regierung sei genau so Voraussetzung wie eine treue, zuverlässige und gewissenhafte Ausführung der Anordnungen. Man habe sorgfältig und ernsthaft Ausschau nach dem qualifiziertesten Manne gehalten. (Bei der Auswahl des Kriteriums loyal mag dann wohl auch Knost’s Tätigkeit in der Nazizeit berücksichtigt worden sein, denn seine erst knapp zehn Jahre währende Loyalität unter tatsächlich demokratischen Bedingungen kann für eine Lobeshymne ja wohl kaum ausgereicht haben.)

Die Braunschweiger Zeitung berichtete, Knost habe in seiner Einführungsrede versprochen, der Landesregierung in “voller Loyalität, mit politischem Takt, Verantwortungsbewußtsein und Mut zu dienen“. Er werde immer nach Gerechtigkeit streben: “Der Adel des Beamten sei, Land und Leute in Treue zu dienen“. Seine Durchlaucht, Dr. von und zu Knost, vergaß nicht, darauf hinzuweisen, dass er aus der “Schule des alten Beamten“ komme.

Knost mit unvergessener Vergangenheit

In Knost’s Braunschweiger Behörde arbeitete Regierungsrat Dr. Günter Raschen als Leiter des Landesjugendamtes. In der Nazizeit hatten seine Eltern kurz nach dem Novemberpogrom die jüdische Familie Magnus in ihrer Wohnung versteckt und zur Flucht verholfen. In der Nacht zum 10. November 1938 waren Gestapo-Männer in die Wohnung der Familie Magnus gestürmt, hatten die Einrichtung zerschlagen und die Familie, darunter auch die 80-jährige Großmutter, abtransportiert. Nach der Entlassung versteckte Vater Raschen die Familie in seiner Wohnung und besorgte Ausreisepapiere. An die Tür klopfende Gestapo-Männer, die die Familie suchten, wies er ab mit dem Hinweis, sie seien bereits nach Hamburg abgereist, um nach Südamerika auszuwandern. Der Sozialdemokrat Dietrich Raschen wurde bald darauf wegen politischer Unzuverlässigkeit als städtischer Beamter entlassen.

1958 stritt Günter Raschen mit seinem Arbeitgeber, der sich seinem Antrag auf Entschädigung als Opfer des Nationalsozialismus widersetzte. In einem Schreiben an das Landgericht Braunschweig legte er seine Opfergeschichte dar, die darauf basierte, dass er sich als Christ nicht auf Hitler hatte vereidigen lassen wollen. Nach seinem Referendarexamen 1935 habe er es abgelehnt, den Beamteneid auf den Führer nicht mit der religiösen Formel „So wahr mir Gott helfe“ abzulegen. “Man wollte damals die Menschen zu einem religiösen Eid zwingen, nicht weil man die christliche Überzeugung fördern wollte, sondern um das Gewissen der Menschen noch mehr an die Person und das Idol Hitler zu binden. Ich berief mich auf die von der Verfassung auch damals noch gewährleistete Gewissensfreiheit und verweigerte diesen Eid mit der Begründung, daß ich dies als überzeugter Anhänger der urchristlichen Lehre nicht tun könne“. Mit der Drohung, in ein Konzentrationslager verbracht zu werden, hatte er seine damalige Ausbildungsstelle im Staatsdienst verloren.

Der große Konflikt Raschens mit seinem Dienstherrn Knost begann, als Raschen dessen Nazi-Vergangenheit veröffentlichte. Im Februar 1961 zeigte er ihn an wegen des dringenden Verdachts, Verfolgungen aus rassistischen Gründen geplant oder dazu Beihilfe geleistet zu haben. Nach Ansicht Raschens habe Knost als Referent des Reichsministers Frick und des damaligen Referatsleiters Dr. Globke geholfen, die Nürnberger Blutgesetze für den „Reichsparteitag der Freiheit“ vorzubereiten.

Knost verteidigte seine Autorenschaft mit einem ähnlichen Einwand wie Adenauers Staatssekretär Globke: Er habe den Kommentar nur geschrieben, um Schlimmeres zu verhüten. Weiter erklärte er: “Alle politischen Bestandteile des Kommentars stammen von Dr. Lösener. Er habe nur zu den Staatsangehörigkeits- und standesamtlichen Fragen beigetragen.“ Gemeinsam mit dem Oberlandesgerichtsrat Maßfeller veröffentlichte Knost auch „Das neue Personenstands- und Familienrecht nebst den Staatsangehörigkeitsvorschriften für die neuen deutschen Gebiete“, einer Textausgabe der neuen Gesetzgebung. Darin heißt es u.a. im 2. Paragraphen des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933: “Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt zu haben.“

Am 22. Dezember 1938 erschien der Preußische Staatsanzeiger Nr. 298. Er enthielt eine Liste von 114 Namen deutscher Frauen und Männer, denen das Reichsinnenministerium die Staatsangehörigkeit aberkannte.
An 20. Stelle stand der Name Werner Ilbergs, des aus Wolfenbüttel stammenden jüdischen Schriftstellers, der ins Ausland geflüchtet war. Soweit bekannt, verloren insgesamt 6 aus Wolfenbüttel stammende Frauen und Männer die deutsche Staatsangehörigkeit, darunter auch Rosa Domp aus der jüdischen Familie Schloß.

Ausgelöst hatte die Anzeige eine Rede Knost“s auf dem Tag der Heimat im September 1960. Im Braunschweiger Gloria-Kino hatte der Präsident auf einer vom Bund der Vertriebenen veranstalteten Feier gesprochen. Unter den Zuhörern war auch Raschen gewesen. Knost hatte über Heimatrecht gesprochen und betont, Heimat sei nicht nur ein “Gefühlswert, sondern beinhalte eine Pflicht und ein Recht zur Rückkehr: Eine Heimkehr ist deshalb eine Forderung der objektiven Redlichkeit. Der Ruf nach Heimkehr, der vom ganzen deutschen Volk erhoben wird, gründet sich darauf, daß auch dem deutschen Volk wie jedem anderen Volk der Erde das Recht auf Selbstbestimmung zusteht.“

Ein Jahr vorher hatte sich Knost im Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel etwas ausführlicher über den Begriff Heimat ausgelassen. Der Text stammte aus einer Rede des Präsidenten, die er im Oktober 1957 anläßlich einer Arbeitstagung des „Niedersächsischen Heimatbundes“ gehalten hatte: Heimat gehöre zu “dem Subjekivsten des Menschenlebens“. Besonders Flüchtlinge und Vertriebene, die ihre alte Heimat hätten aufgeben müssen, würden diese Behauptung am besten begreifen. Er erwähnte die 50 Millionen Menschen, die im ersten Nachkriegsjahrzehnt gezwungen wurden, ihre Heimatstätten zu verlassen. “Sie, die Flüchtlinge und Vertriebenen seien die schwerstgetroffenen Opfer des Weltgerichts: Wir leben in einer ruhelosen, einer friedlosen, einer schrecklichen Zeit. Da Heimat auch ein Stück Geist sei, müsse es auch möglich sein, eine neue Heimat zu gewinnen und ein neues Heimatgefühl zu erreichen.“ Dazu konnte er sogar eigene Erfahrungen einbringen: “Was sollten auch sonst wir Beamten machen, deren Schicksal ja von Berufs wegen die Versetzung von einem Ort zu einem anderen, aus einer Heimat in eine andere ist. Wie oft habe ich einen solchen Wechsel von Ort und Heimat in meinem nunmehr 40jährigen Beamtendasein hinnehmen müssen.“

Raschen, der erlebt hatte, wie jüdische Nachbarn aus ihrer Heimat Braunschweig vertrieben und deportiert worden waren, nahm Knost in eulenspiegelähnlicher Weise wörtlich: “Wenn das ein unbelasteter Mann sagt, ist es in Ordnung; aber nicht, wenn es einer sagt, der früher das Gegenteil geschrieben hat. Den Juden hat er in seinem Kommentar das Recht auf ihre Heimat abgesprochen.“ Er ist doch unglaubwürdig, wenn er es jetzt für uns beansprucht.“ Die Frankfurter Rundschau berichtete nach einem Gespräch mit dem Regierungsrat: “Was mich so aufbringt, so Raschen, ist, daß die kleinen Vollstrecker dieser Politik verfolgt werden, während die intellektuellen Vorbereiter, die Urheber, mit Pensionen spazierengehen oder wieder im Amt sind. Was haben denn die Polizeikommissare, die SS-Leute, die einfachen Soldaten damals anderes gehört oder zu lesen bekommen als solche Sachen? Heute werden sie dafür bestraft, da sie der Beeinflussung gefolgt sind; und die Leute, die sie beeinflußt haben, weisen stolz darauf hin, daß sie nie einem Juden etwas zuleide getan haben. Natürlich, ich glaube Herrn Dr. Knost durchaus, daß er den Juden, die ihm direkt gegenübergestanden haben, die er gesehen und gekannt hat, geholfen hat, wenn er konnte. Ich glaube nicht, daß er damals ein Nazi war. Ein Mann von seinem hohen Niveau und von seiner Bildung mußte aber erkennen, was er da geschrieben hat; er mußte Recht von Unrecht unterscheiden können.“

Was hat er denn geschrieben, der Herr Knost? Dieses in seiner Gesamtheit zu untersuchen, ist nicht Anliegen dieser Darstellung. Deshalb beschränke ich mich, wie es auch Raschen tat, auf rin paar Zitate aus dem von Bernhard Lösener und Friedrich A. Knost herausgegebenen Buches: ““Die Nürnberger Gesetze mit den Durchführungsverordnungen und den sonstigen einschlägigen Vorschriften“. Weder die Einleitungen noch die Kommentare sind namentlich gekennzeichnet, sodaß von einer gemeinsamen Autorenschaft ausgegangen werden muß.

Gemeinsame Autorenschaft
Zitat aus dem Einführungstext

In der Einleitung preisen sie die Großtat Hitlers, “den letzten Zusammenbruch, das Erlöschen des deutschen Volkes als eines Wertes in dieser Welt“ verhindert zu haben. Der erste Schritt zur “Wiederherstellung des deutschen Volkstums sei die Ausschaltung der blutsfremden Menschen aus den Stellen gewesen, die den Staat lenken oder ihn in Ordnung zu halten haben, also aus dem Berufsbeamtentum.“ Das Gesetz über den Widerruf von “Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft vom 14. Juli 1933“ habe den Trennungsstrich gegenüber denen gezogen, die “in verbrecherischer Form den Staat, dem sie angehörten, vor der Welt in den Schmutz gezogen haben.“ Die Autoren kritisieren die demokratische Einstellung der “grundsätzlichen Gleichheit aller Staatsangehörigen“ und entfernten sich zeitgemäß von der Auffassung der “Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt: Diese Auffassung hat der Nationalsozialismus ersetzt durch die grundlegende Erkenntnis von der Ungleichheit der Menschenrassen.“

Der politische Kampf bedürfe der “Ergänzung durch den Kampf in erb- und rassenbiologischer Richtung. Der eine wäre ohne den anderen zum Scheitern verurteilt.“ Daher sei auch der “Kampf gegen Geburtenrückgang, Entartung und Rassenmischung vom Nationalsozialismus in den Vordergrund der inneren Politik gerückt worden“ Das neue Reichsbürgergesetz trenne “die blutsfremden Staatsangehörigen von den staatsangehörigen Volksgenossen, indem es jene von dem Recht politischer Mitbestimmung am Schicksal des Staates ausschließt, diesen aber die Gestaltung ihrer Geschicke allein in die Hand legt. Das Blutschutzgesetz sondert die Angehörigen des jüdischen Volkes von denen des deutschen, indem es das jüdische Volk in seine eigenen Lebensbezirke verweist und vor allem die bisherige Möglichkeit der engsten menschlichen Beziehung, der Geschlechtsgemeinschaft, so unerbittlich beseitigt, wie das überhaupt im Wege der Gesetzgebung möglich ist.“

Zum „Geschlechtsverkehr zwischen Juden und und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ merken die Kommentatoren u.a. an: „Der Begriff Geschlechtsverkehr im Sinne des Blutschutzgesetzes umfasst nicht jede unzüchtige Handlung, ist aber auch nicht auf den Beischlaf beschränkt. Er umfasst den gesamten natürlichen und naturwidrigen Geschlechtsverkehr, also außer Beischlaf auch alle geschlechtlichen Betätigungen mit einem Angehörigen des anderen Geschlechts, die nach der Art ihrer Vornahme bestimmt sind, an Stelle des Beischlafes der Befriedigung des Geschlechtstriebes mindestens des einen Teiles zu dienen. (…) Eine weitere Auslegung ist aber auch deshalb geboten, weil die Vorschriften des Gesetzes nicht nur dem Schutze des deutschen Blutes, sondern auch dem Schutze der deutschen Ehre dienen. Diese erfordert, daß ebenso wie der Beischlaf auch solche geschlechtliche Betätigungen – Handlungen und Duldungen – zwischen Juden und Staatsangehörigen unterbleiben, durch die eine Befriedigung des Geschlechtstriebes des einen Teils auf einem anderen Wege als durch Vollziehung des Beischlafs bewirkt werden soll.“ (Seite 133)

Diese Beispiele sollen genügen. Trotz deren Eindeutigkeit betonten beide Autoren, sie hätten diese Kommentare nur mit dem Ziel geschrieben, um all denen zu helfen, die unter diese Gesetze fielen. Lösener beschrieb seine Sicht der Entstehung der Gesetze in einem 50seitigen Erlebnisbericht. Obwohl er viele Namen derjenigen nannte, die die Gesetze verschärfen wollten und auch diejenigen erwähnte, die so entschärfend dachten wie er selber, ließ er den Namen seines Kollegen Knost vollkommen aus. Lösener erfuhr nach eigenen Worten kurz vor Weihnachten 1941 vom Massenmord an Berliner Juden in Riga und bat sofort um Versetzung, die ihm auch im April 1943 gewährt worden sei. Seine Nähe zu einigen Perso- nen des Widerstandskreises führte im November 1944 zur Verhaftung. Lösener überlebte.

Knost erhielt im Juni 1943 die Abordnung nach Osnabrück. Diese Versetzung interpretierte er als Strafe für sein Verhalten. Wie Lösener, konnte auch Knost einige Juden benennen, denen er geholfen hatte. Ihr Amt war im Reich die letzte Institution, die reinrassige Abstammungen endgültig bestätigte. Er verwies auf mancherlei schriftliche Äußerungen der damals Betroffenen, die ihm eine humane Handhabung der Gesetze bescheinigt hätten, unter ihnen einen Brief von Jakob Jakobsen, Leiter des Zentralarchivs der Juden in Berlin, der 1943 nach Theresienstadt transportiert worden war. Er schrieb an Knost: “Es tut mir aufrichtig leid, daß Sie nun schon wieder Ärger haben mit den Schatten einer mißgedeuteten Vergangenheit, die sich wieder über ihren Weg breiten.“

Über die Reaktionen in der Öffentlichkeit soll nur so viel erwähnt werden, dass sich eher konservative Kreise nicht nur hinter Knost stellten, sondern zum Teil auch eine Verleumdungskampagne gegen Raschen initiierten, dem sie Nähe zu kommunistischen Vereinigungen vorwarfen. Der CDU-Landesverband forderte die Suspendierung Raschens, nicht seines Vorgesetzten wohlgemerkt, und sah in der Anzeige eine von “Pankow und dem Weltkommunismus“ gestartete Aktion. (1953 war Raschens Wohnung durchsucht worden, weil er Kontakte zur „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ hatte.)

Die schnell reagierende Staatsanwaltschaft stellte das durch Raschens Anzeige ausgelöste Verfahren Mitte März ein. Oberstaatsanwalt Gerd Hiete erklärte, Knost seien keine strafbaren Handlungen nachzuweisen. Der Vorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sei als Straftatbestand im deutschen Strafrecht nicht enthalten: “Aber auch wegen Beihilfe an Ermordungen aus rassischen Gründen könne Dr. Knost nicht belangt werden, weil keine bestimmte Ermordung festzustellen sei, die mit dem von Dr. Knost mitverfaßten Kommentar in einem nachweisbaren Zusammenhang stehe“. Raschen durfte nicht länger in Braunschweig arbeiten. Er wurde nach Hildesheim versetzt.

Das Thema Knost war damit allerdings noch nicht erledigt. In der Braunschweigischen Landeskirche, die nach 1945 einen ehemaligen Braunschweiger Blutrichter als Juristen beschäftigte, predigte ein wackerer Kirchenmann, ein praktizierender Antifaschist, der in der Landeskirche verschüttete und unaufgearbeitete nationalsozialistische Vergangenheit sah. Pastor Georg Althaus, Seelsorger des in der Bundesrepublik einmaligen Pfarramtes für den Dienst an Israel und den Zigeunern machte während des Eichmann-Prozesses seine Amtsbrüder darauf aufmerksam, dass der ehemalige Sippenamts-Mitarbeiter Knost Mitglied der Kirchenregierung war: “Es ist für unsere braunschweigische Landeskirche eine nicht zu tragende Schmach, daß in ihrer obersten Spitze einer der gefährlichsten Feinde unserer jüdischen Brüder und Schwestern sitzt.“ Althaus traf schon bald der Bann der Landeskirche. Er wurde sieben Monate später nach Vollendung des 65.Lebensjahres auf unübliche Weise in den Ruhestand versetzt.

Anmerkung:
Pastor Georg Althaus war ein tatsächlicher NS-Gegner, der für seine couragierte Haltung wegen „Vergehens gegen das Heimtückegesetz“ zu 6 Monten Gefängnis verurteilt worden war. Er, der in seiner Kirche, weil sie keine Nichtarier in ihren Reihen mehr dulden wollte, einen Abfall vom Neuen Testament sah, hatte im Konfirmandenunterricht nicht den von der Kirche angeordneten Hitlergruß verwendet und sich gegen die an Ortseingängen aufgestellten Schilder mit Inschriften wie „Juden unerwünscht“ ausgesprochen. Während des Gefängnisaufenthaltes war Althaus von der Kirchenleitung mit einem Disziplinarverfahren überzogen worden, das mit einem Verweis endete. (vgl.: Kuessner, Dietrich, Geschichte der Braunschweigischen Landeskirche 1930 – 1947 im Überblick, u.a. Seite 79 sowie: Pollmann, Klaus Erich (Hg.), Der schwere Weg in die Nachkriegszeit, u.a. Seite 123 ff.)

Knost als Landesvater

Herrn Knost ging es – anders als vielen um ihre Anerkennung kämpfenden Opfern – als zum unbelasteten entnazifiziertem Mitmacher erhoben derweil blendend. Er regierte seine Provinz, schrieb hier und da Beiträge für Heimatperiodika und reiste als bürgernaher Landesvater von Schuleinweihungen zu Museumseröffnungen. Im November 1958, zwölf Tage nach dem 20. Jahrestag des Pogroms, besuchte er Wolfenbüttel, um hier die neue Gedenkstätte im Lessinghaus zu eröffnen. Knost sagte, es sollte kein Museum oder eine Renommierstätte geschaffen werden: “Vielmehr sei es darum gegangen, eine Stätte der Besinnung, des selbstkritischen Nachdenkens und der lebendigen, befruchtetenden, geistigen Begegnung zu schaffen. Bücher allein erreichen es nicht, daß wir zu der Liebe zum Menschen kommen, die allein Humanitas ausmacht und in der allein unser bescheidenes Glück beruht.“

Als Knost 1964 in den Ruhestand ging, folgten ihm die üblichen Wohlreden für einen verdienstvollen Beamten. Der Braunschweigische Geschichtsverein widmete ihm zum 70. Geburtstag das Jahrbuch 1969. Heinz Mollenhauer hatte, unter Weglassung des bedeutsamen Karriereteils zwischen 1933 und 1945, in der Waisenhaus-Zeitschrift Knost wegen seiner Tätigkeit als Publizist gewürdigt: “Bei der Einweihung – besonders von Schulen – hat er immer wieder sehr bedeutsame Ansprachen gehalten, die eine wohlbegründete humanistische Grundgesinnung zutage treten ließen – nicht im Sinne gelehrter Verstiegenheit, sondern in Anlehnung an die Erfordernisse der heutigen Zeit.“ (Im November 1957 wurde die Realschule in Vienenburg in Anwesenheit von Knost auf den Namen des Schriftstellers und Autors antisemitischer Schriften, August Winnig, benannt.)

An Ehrungen habe es nicht gefehlt. Dr. Knost sei u.a. Träger des (ersten) goldenen Ehrenringes der Stadt Gandersheim, Inhaber des Ehrenzeichens des Deutschen Roten Kreuzes, der Silbernen Plakette der Stadt Goslar und der Beireis-Plakette des Landkreises Helmstedt. Knost war auch Ehrensenator der technischen Universität Braunschweig, gehörte von 1958 bis 1964 der evangelischen Landessynode an und war Mitglied der Historischen Kommission für Niedersachsen. Während seines Ruhestandes arbeitete er als Präsident des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamten. Zeitweilig hatte er auch das Amt des Vorsitzenden des Braunschweiger Geschichtsvereins inne.

Der immertreue Beamte Knost starb am 22. August 1982. Auf seinem Grabstein stehen nicht die Worte, die er 1962 unter „Gedanken zur Treue“ im Heimatbuch des Landkreises Wolfenbüttel durch Heinz Ohlendorf veröffentlichen ließ: “Der Mensch hat das Recht, zu besseren Einsichten heranzureifen, und er darf sich die Freiheit zurückgeben, wenn er im anderen Menschen sich getäuscht hat. Es ist sinnlos und unwürdig, einer als falsch erkannten Überzeugung oder einem unwürdig gewordenen Menschen weiter zu folgen“. Hätten sich Knost und Millionen anderer Deutscher gleich nach 1933 an diese Worte gehalten und praktische Lehren gezogen, wäre die Geschichte anders verlaufen.

Zum Tode des Eulenspiegel-Freundes erschien im „Eulenspiegel-Jahrbuch“ 1983 ein kurzer Nachruf mit dem Hinweis auf eine Sichtermann-Laudatio (Was er uns bedeutet hat.) zum 75. Geburtstag. Knost habe die Bestrebungen des Freundeskreises und des Museums mit Rat und Tat gefördert: “1956 hielt er auf der Jahresversammlung in Bentheim eine geistvolle Ansprache ‚Till Eulenspiegel in dieser Zeit’, auf der Jahrestagung 1958 in Osnabrück überbrachte er die Grüße des Ministerpräsidenten Kopf.“

Nachruf auf Knost im Braunschweiger Jahrbuch 1982

Friedrich August Knost, 21. September 1899 – 22. August 1982

Als eine kleine Abordnung des Braunschweigischen Geschichtsvereins eine Studienfahrt am 22. September 1979 zum Anlaß nahm, um seinem langjährigen Vorsitzenden (1956 – 1968) und Ehrenmitglied Dr. jur. Friedrich A. Knost an seinem Heimatort und Ruhestandssitz Osnabrück herzliche Glückwünsche zu seinem 80. Geburtstag zu übermitteln, ließ die Rüstigkeit des Besuchten nicht ahnen, daß er bereits am 22. August 1982, also kurz vor Vollendung des 83. Lebensjahrs, für immer von uns scheiden würde.

Der damals im Braunschweigischen Jahrbuch 60, 1979, S. 181, veröffentlichte Besuchsbericht bot bereits eine willkommene Gelegenheit, auf die Persönlichkeit Knosts, seinen dienstlichen Werdegang und auf seine zahlreichen Veröffentlichungen näher einzugehen. (…)

Todesanzeige

Aus dem ehrenvollen Nachruf, den der Verstorbene in der Braunschweiger Presse vom Niedersächsischen Minister des Innern erhielt, geht hervor, daß Dr. Knost seine Tätigkeit in der preußischen Verwaltung bei den Regierungen in Merseburg und Kassel begann. „Später war er beim Reichsministerium des Innern, der preußischen Bau- und Finanzdirektion und der Regierung in Osnabrück tätig. Im Dienst des Landes Niedersachsen wurde er 1952 Vizepräsident der Regierung Stade. Nach kurzer Tätigkeit als Abteilungsleiter im Niedersächsischen Kultusministerium wurde Dr. Knost 1954 zum Kurator der Universität Göttingen ernannt. Von 1956 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1964 war er Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig.“ — Im Nachruf der Bezirksregierung Braunschweig wird auf die verdienstvolle Tätigkeit des Verwaltungspräsidenten für die Allgemeinheit hingewiesen. Insbesondere werden seine Verdienste um die Bewältigung der Zonenrandprobleme der braunschweigischen Region sowie der Unterbringung der Flüchtlinge und ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration gerühmt. — Neben seinem Amt war Knost in zahlreichen kulturellen, kirchlichen und wirtschaftlichen Organisationen tätig. In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm 1959 der Titel eines Ehrensenators der Technischen Universität Braunschweig verliehen. Von 1958 bis 1964 gehörte er der evangelischen Landessynode an. Er war Mitglied der „Historischen Kommission für Niedersachsen“ und Ehrenbürger der Stadt Gandersheim, zugleich Träger des (ersten) goldenen Ehrenringes dieser Stadt. Weiterhin ist ihm das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, die Silberne Plakette der Stadt Goslar und die Beireis-Plakette des Landkreises Helmstedt verliehen worden. Während seines Ruhestandes war er Präsident des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamten.

Dem Braunschweigischen Geschichtsverein war Dr. Knost ein tatkräftiger und interessierter Vorsitzender, der, sooft er es konnte, an den Veranstaltungen des Vereins teilnahm. Die von ihm vorzüglich geleiteten Vorstandssitzungen, denen er gelegentlich eine humorvolle Note zu geben wußte, sowie die von ihm geistvoll eingeleiteten Vortragsabende werden den älteren Mitgliedern unvergessen bleiben.

Der Band 50, 1969, des Braunschweigischen Jahrbuchs ist Dr. Knost zu seinem 70. Geburtstag gewidmet worden. Das jenem Bande beigefügte Foto zeigt unseren ehemaligen Vorsitzenden, wie wir ihn in Erinnerung und ehrendem Andenken behalten möchten.

Joseph König
(Leiter des Staatsarchivs Wolfenbüttel, 1964 – 1978 und Herausgeber des Braunschweigischen Jahrbuches 1965 – 1981)

Publikationen von Friedrich August Knost:

Feststellung und Nachweis der Abstammung, Systematische Darstellung mit sämtlichen Durchführungsbestimmungen zum Abstammungsnachweis und den Gebührenvorschriften.
Von Dr. Friedrich A. Knost, Regierungsrat
Berlin 1939

Das Neue Personenstands- und Familienrecht, nebst den Staatsangehörigkeitsvorschriften für die neuen deutschen Gebiete, Textausgabe der neuen Gesetzgebung mit Verweisungen und Sachverzeichnis für den standesamtlichen Handgebrauch, herausgegeben von
Dr. Friedrich A. Knost, Oberregierungsrat
Franz Maßfeller, Oberlandesgerichtsrat
Berlin 1940

Die Nürnberger Gesetze mit den Durchführungsverordnungen und den sonstigen einschlägigen Vorschriften, herausgegeben von
Dr. Bernhard Lösener, Ministerialrat
Dr. Friedrich A. Knost, Oberregierungsrat
Berlin 1942

Literatur:

Ausführliche Informationen zu Knost’s beruflichen Tätigkeiten im Dritten Reich bietet das Buch von Siegfried Maruhn, „Staatsdiener im Unrechtsstaat, Die deutschen Standesbeamten und ihr Verband unter dem Nationalsozialismus“. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main – Berlin 2002.

Dülfer, Kurt, Die Regierung in Kassel, vornehmlich im 19. und 20. Jahrhundert, Grundzüge ihrer Arbeit und Organisation, Geschichte ihrer Bauten – mit einem Beitrag von Ferdinand Friedensburg: „Meine Kasseler Jahre 1927 – 1933“, Kassel 1960.

Seidler, Horst / Rett, Andreas, Das Reichssippenamt entscheidet, Rassenbiologie im Nationalsozialismus, Wien-München 1982

Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jg. 1961, darin in einer Dokumentation über „Das Reichsministerium des Innern und die Judengesetzgebung“ ein Beitrag von Dr. Bernhard Lösener: „Als Rassereferent im Reichsministerium des Innern“, Seite 264 ff.